Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15856
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Anmietung der Flächen im Gebäude Bohlweg 28
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage:
Die Stadt hat ein starkes Interesse an der Anmietung o. g. Ladenfläche. Zum einen würde sich die Situation unter den Rathaus-Kolonnaden erheblich verbessern, zum anderen wurden vor einiger Zeit seitens der Verwaltung Überlegungen angestellt, diese verfügbaren Flächen in die Planungen für das zukünftige Raum- und Funktionsprogramm der Stadt einzubeziehen. Die anzumietende Fläche kann unter Umständen auch als Reserve für die Lagerung von Baumaterialien im Hinblick auf die geplanten umfangreichen Sanierungsarbeiten des Rathauses Neubau genutzt werden.
Sachverhalt:
Die Eigentümerin hat die Fläche in Verbindung mit der Nachbarfläche Bohlweg 29, dessen Eigentümer ihr Bruder ist, im Juli 2020 der Verwaltung angeboten. Derzeit besteht noch ein laufendes Mietverhältnis bis zum 31.12.2022, das sich noch einmal verlängern würde, wenn es von ihr nicht bis zum 30.06.2022 gekündigt wird.
Der Mietbereich erstreckt sich vom Unter- bis zum Obergeschoß (drei Etagen) und hat eine Gesamtgröße der Nutzfläche von ca. 274 m².
Das Mietobjekt soll nun für eine feste Mietdauer von 15 Jahren voraussichtlich ab dem 01.01.2023 angemietet werden. Im Anschluss an diese Festlaufzeit werden der Stadt Braunschweig zwei einseitige Optionsrechte eingeräumt, um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss der Vermieterin 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.
Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist nicht vorhanden und muss durch die Stadt hergestellt werden.
Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.
