Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15834
Grunddaten
- Betreff:
-
Alle demokratischen Mittel gegen Antidemokraten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P² im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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29.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In letzter Zeit fanden in Braunschweig vermehrt Vorfälle statt, bei denen Menschen beleidigt, bedroht oder angegriffen wurden, die sich öffentlich u.a. bei Versammlungen dem Rechtsextremismus entgegenstellen, wie z. B. Herr Janzen, Ratsherr Hahn, der Kinder- und Jugendverband Die Falken oder andere antifaschistische Verbände, Vereine oder Parteien. Auch wurde Privat- oder Vereinseigentum nachhaltig beschädigt oder - wie am Abend des 9. März 2021 geschehen - sogar in Brand gesteckt – auf die Gefahr hin, dass das Feuer auf das direkt angrenzende Antifa-Cafe übergreift. Ermittlungen laufen und die Polizei sucht Zeugen. [1,2,3,4,5,6]
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Ermittlungsverfahren angeordnet gegen einen stadtbekannten Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung. Anlass ist ein auf Socialmedia verbreitetes Video, in welchem er am Rande einer Versammlung am Volkstrauertag (14.11.2020) Journalisten als »Judenpresse« und »Judenpack« bezeichnete und rief:»Feuer und Benzin für euch«. Ein solches Verfahren hatte vorher die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingestellt. Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst, hatte Einspruch gegen die Einstellung des Verfahren eingelegt. [7,8]
Im Oktober 2020 wurden die niedersächsischen Polizei- und Verwaltungsbehörden in die Lage versetzt per Erlass das öffentliche Schwenken von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen zu unterbinden. Während die Reichskriegsflagge grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG darstellt, ist die Verwendung der Reichsflagge nur unter bestimmten Umständen strafbar:
„Solche Umstände könnten sich im Einzelfall ergeben, wenn die Flagge zum Beispiel am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, an einem Ort mit besonderer Symbolkraft oder etwa in Kombination mit nationalsozialistischen Parolen verwendet werde", so der Stadtsprecher in einem Artikel bei regionalheute.de.
Und da solche Umstände nicht prognostiziert werden konnten, waren solche Flaggen z.B. am 24.10.2020 in Braunschweig erlaubt. [9]
Minister Pistorius zu dem Thema:
„Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung. Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. [10]
Erlaubt waren sie auch bei einer Versammlung am 27. März 2021.
An diesem Tag begann eines der höchsten und wichtigsten jüdischen Feste, das Pessachfest - das Fest der Freiheit und zur Erinnerung an die Leidensgeschichte des jüdischen Volkes. Der Tag, an dem Ministerpräsident Weil seine herzlichsten Grüße an die jüdischen Gemeinden schickte und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe von „Solidarität, Gemeinsinn, gegenseitige Nähe und Wärme als Botschaften von Pessach“ sprach. [11]
Und an eben diesem Tag schwenkten Neonazis Reichsfahnen – in Braunschweiger Straßen – ohne von den Ordnungsbehörden eingeschränkt zu werden. Dazu kam menschenverachtende Hetze von Teilnehmern der Neonazi-Demo. [12]
Wir sehen in Verbindung mit den Symbolfahnen zwei konkrete Provokationen - davon eine mit Ansage durch das Datum der Versammlung.
Daher fragen wir:
1. Kann die Verwaltung der Stadt vor den oben angeführten bisherigen Geschehnissen und einem wahrscheinlichen Schadeneintritt bei rechtsextremen Versammlungen in Braunschweig diese Versammlungen verbieten oder für diese Auflagen anordnen und wenn ja, welche (u.a. bei drohender Volksverhetzung)?
2. Warum wurden diese Fahnen an dem Tag nicht verboten und wie ist der Sachstand im niedersächsischen Landtag zum gesetzlichen Verbot dieser rechtsextremen Symbolfahnen? [13]
3. Welche neuen demokratischen Mittel ergeben sich mit dem o.g. niedersächsischen Erlass aus 10.2020 für die Verwaltung als Versammlungsbehörde, um dem antidemokratischen Treiben verlässlich Grenzen zu setzen, sind diese Mittel in Braunschweig schon zur Anwendung gekommen und was zählt für die Stadt und die Polizeibehörden zu „konkreter Provokationwirkung“?
Quellen:
[3] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/4821043
[4] https://twitter.com/dokurechts/status/1241981778769981440
[5] https://recherche38.info/2017/05/04/kz-gedenkstaette-schillstrasse-erneut-beschmiert/
[6] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/4860185
[7] https://www.juedische-allgemeine.de/politik/weitere-ermittlungen-gefordert/
[8] https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Volksverhetzung-Ermittlungen-gegen-Partei-Die-Rechte
[9] https://regionalheute.de/reichs-oder-kriegsflagge-wo-ist-eigentlich-der-unterschied-1603458739/
[11] https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ministerprasident-weil-und-die-niedersachsische-landesbeauftragte-fur-migration-und-teilhabe-doris-schroder-kopf-gratulieren-zum-pessachfest-198944.html
[12] https://twitter.com/JFDA_eV/status/1375799380687650816
