Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15845-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nachfolgend die Beantwortung der Gruppe „Fraktion P²“ im Rat der Stadt Braunschweig.

 

Frage 1:

 

Die Nutzung der Luca-App ist nicht durch die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgegeben. Nachdem das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 26.03.2021 den Vertrag zur Nutzung der LUCA App abgeschlossen hat, sollte die Anbindung an die Gesundheitsämter in Niedersachsen zuerst in den Modellkommunen starten. Aufgrund der kurzfristigen und kostenfreien Verfügbarkeit für Betreiber, Nutzerinnen und Nutzer und das Gesundheitsamt wurde die Verpflichtung der Nutzung der Luca-App beschlossen. Hintergrund ist, dass – insbesondere im Rahmen des kurzfristigen dreiwöchigen Pilotprojektes – eine einheitliche Erfassung und damit Abrufbarkeit auf einer Plattform von Vorteil ist, wenn die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zeitnah erfolgen soll. 

 

Frage 2:

 

Laut Anbieter befindet sich das Luca-System momentan im Roll-Out in 13 Bundesländern, aktuell werden circa 300 von 375 Gesundheitsämtern in Deutschland angeschlossen. Vier Millionen Bürgerinnen und Bürger sind bereits bei Luca registriert, 81.000 Standorte in Deutschland nutzen Luca, sodass aufgrund der aktuellen Verbreitung weiterhin eine hohe Akzeptanz bei potentiellen Kundinnen und Kunden erwartet wird. Bereits jetzt können auch Kontaktdaten, die durch andere Apps erfasst werden über eine Schnittstelle an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Verschiedene Apps und somit auch verschiedene Datenquellen müssen allerdings durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts bedient bzw. abgerufen werden, sodass damit weniger die gewünschten Effekte der Arbeitserleichterung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und somit die schnellere Kontaktdatennachverfolgung erzielt werden. Die Verpflichtung zur Nutzung einer App wie Luca zur Kontaktdatennachverfolgung ist für die Umsetzung und Kontrolle eines Modellprojekts allerdings notwendig, um die vom Land geforderten Erfahrungen mit der digitalen Kontaktdatenerfassung (Funktionalität, Compliance der teilnehmenden Betriebe und der Kunden/Nutzen), die zur Wiedereröffnung von Betrieben und Einrichtungen führen sollen, auch erlangen zu können. Die Erfassung der Daten von verschiedenen Apps würde die Kontrolle des Modellprojekts und die schnelle Kontaktdatennachverfolgung als Beitrag zur Pandemiebekämpfung erheblich erschweren.


 

 

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