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ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15866

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit der Anfrage „Umsetzung von Baumaßnahmen durch die Firma Eckert & Ziegler“ (DS. 21-15797) wurde nach dem Sachstand bezüglich wichtiger Baumaßnahmen gefragt, die zum einen nötig wurden, um den Brandschutzauflagen gerecht zu werden, zum anderen dienen sie der Verbesserung der Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Stoffen.

 

Der Stellungnahme der Verwaltung (DS-21-15797-01) ist nun zu entnehmen, dass bisher keine einzige dieser im Jahr 2017 genehmigten Baumaßnahmen umgesetzt wurde.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um Brandschutzauflagen handelt und gleichzeitig um Auflagen des TÜV-Nord bzw. des Niedersächsischen Umweltministeriums als Folge der Überprüfung der Störfallanalyse der Firma Eckert & Ziegler, die seit 2012 andauert, sind wir über diese Antwort sehr erstaunt.

 

Es ergeben sich daraus folgende Fragen:

 

1. Im Allgemeinen wird unter behördlichen Auflagen etwas verstanden, das erfüllt werden muss. Wie kann es sein, dass die Firma wie Eckert & Ziegler nach fast vier Jahren vorliegender Baugenehmigung diese Auflagen nicht erfüllt, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen hat?

 

2. Die verschiedenen Baumaßnahmen sollten auch dazu dienen, die Empfehlungen, die der TÜV-Nord in der Begutachtung der Störfallanalyse der Firma Eckert & Ziegler erstellt hatte, zu erfüllen. Der TÜV-Nord schrieb dazu in der zusammenfassenden Bewertung in Kapitel 5:

 

"Die in der Störfallanalyse durchgeführte Nachweisführung zu den radiologischen Auswirkungen
beruht teilweise auf Annahmen, zu denen jedoch keine Nachweise vorgelegt
wurden und die daher nicht ausreichend belegt sind. Diese Annahmen und fehlenden
Nachweise führten zu Empfehlungen. Die in der Störfallanalyse angegebenen Annahmen
besitzen einen wesentlichen Einfluss auf die Störfallszenarien und die radiologischen
Auswirkungen von Auslegungsstörfällen oder auslegungsüberschreitenden Ereignissen.
Unsere Bewertung der vorgelegten Störfallanalyse gilt daher unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt, dass die ausstehenden Nachweise vollständig und mit dem in der
Störfallanalyse angegebenen Ergebnis erbracht werden. Können die ausstehenden
Nachweise nicht erbracht bzw. die Empfehlungen nicht vollständig erfüllt werden, so wäre
unter konservativer Betrachtung zu unterstellen, dass z. B. die betroffenen Systeme
im Ereignisfall nicht zur Verfügung stehen oder von verschiedenen Rückhaltemechanismen
zur Begrenzung der Aktivitätsfreisetzung kein Kredit genommen werden kann."

 


Da eine Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erfolgt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Störfallanalyse nicht als belastbarer Sicherheitsnachweis für den Betrieb der Firma Eckert & Ziegler betrachtet werden kann. Teilt die Verwaltung diese Einschätzung?

 

3. Müsste die fehlende Umsetzung der Baumaßnahmen nicht zumindest zu Einschränkungen des Betriebes und/oder seiner Genehmigungen kommen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten?

 

gez.

Astrid Buchholz
 

 

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