Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15809-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 15. April 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Wohnungsbauförderung ist Ländersache. Dafür stellt das Land Fördermittel bereit.

Mit der Inanspruchnahme von Landesfördermitteln und dem Fördervertrag des Landes steht der Verwaltung ein wichtiges Werkzeug zur Durchsetzung der laufenden Einhaltung der Förderkriterien zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

 

Erst die Landesförderprogramme mit ihren Wohnraumförderbestimmungen definieren die Förderkriterien. Sollen die Förderkriterien für sozialen Wohnraum auch ohne Inanspruch­nahme von Landesmitteln gelten, muss ihre analoge Anwendung entsprechend implementiert werden und führt aufgrund der bisherigen Erfahrungen zu einem höheren Verwaltungsaufwand in der städtischen Verwaltung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung kommunaler finanzieller und personeller Ressourcen lt. Handlungskonzept nicht zu Lasten originärer kommunaler Aufgaben gehen sollte.


Die Überwachung der Mietpreis- und Belegungsbindung für die Dauer der Sozialbindung von in der Regel 30 bis 35 Jahren je nach Förderart wird bereits durch die Sozialverwaltung wahrgenommen.  

 

Zu Frage 3:

 

Mit Verweis auf die Ausführungen unter Nr. 2.4 der Drs.-Nr. 19-11251 ist in begründeten Einzelfällen alternativ die Inanspruchnahme der Gutachterlösung möglich und findet bereits Anwendung.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der kommunalen Wohnraumförderung (Anteil des sozialen Wohnraums ist > 20%) auch weiter an die In­anspruchnahme der Landesfördermittel gekoppelt und damit subsidiär ist.
 

 

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