Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15607-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig vom 25.03.2021 (DS 21-15607) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Die Erarbeitung weiterer Grundlagen für ein gesamtstädtisches Freizeitwegekonzept im Rahmen anderer Fachplanungen dauert noch an. Neben den im ISEK-Sachstandsbericht 2020 beispielhaft aufgeführten Planungen aus dem Bereich der Freiraumplanung sollen weitere Fachplanungen, insbesondere der Mobilitätsentwicklungsplan, berücksichtigt und damit mögliche Synergien zwischen Alltags- und Freizeitwegenetz genutzt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas ist eine Konkretisierung des zeitlichen Rahmens für die Erstellung eines gesamtstädtischen Freizeitwegekonzeptes zurzeit nur schwer möglich und wird frühestens für Ende 2022 erwartet. Ein finanzieller Rahmen für eine potentielle Vergabe entsprechender Leistungen kann zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht aussagekräftig konkretisiert werden, da zunächst erst einmal sämtliche Fachplanungen und sonstigen Gutachten vorliegen und dann gesichtet müssen (ergänzend dazu: s. auch Antwort zu Frage 3).

 

Zu Frage 2:

 

Ein wichtiges Grundgerüst für das gesamtstädtische Freizeitwegenetz bilden die ´drei Ringe´: „Okerrundweg“, „Ringgleis“ und „Kleine-Dörfer-Weg“. Insbesondere im Bereich des Ringgleises arbeitet die Verwaltung nach Beschluss des ´Maßnahmenprogramms 2021 bis 2023 zur Weiterführung des Ringgleises´ seit November 2020 mit Hochdruck am weiteren Ausbau dieses Freizeitweges. Neben dem weiteren Ausbau und einer Verbesserung der Ausstattung geht es vor allem auch um die Aufhebung provisorischer Ringgleisführungen (z.B. im Bereich der Lindenbergallee, zwischen Brodweg und Helmstedter Str. und zwischen Echobrücke und Salzdahlumer Str.) sowie um die Herstellung weiterer Anbindungen – vor allem des sogenannten Postgleisweges. Vorausgesetzt, dass die Grundstücksangelegenheiten mit der DB an den wichtigen Schlüsselstellen zu einem positiven Ergebnis führen, wird dann mit eigenem Personal und auch mit externer Hilfe in die weitere Planung und Baurealisierung eingestiegen. Während für den Bereich Lindenbergallee bereits die Detailplanung begonnen hat, läuft für den Bereich zwischen Brodweg und Helmstedter Str. zurzeit noch eine Vorstudie zur Trassenführung. Im Bereich zwischen Echobrücke und Salzdahlumer Str. finden noch Gespräche mit der DB statt, die einen Übergang über vorhandene Brückenbauwerke zum Ziel haben sollen. Die hier anfallenden Aufgaben sind sehr komplex, so dass die Zielstellungen gem. Maßnahmenprogramm 2021 bis 2023 mit eigenem Personal, bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Kernaufgaben, kaum zu schaffen sind.

Da die Kapazitäten zurzeit am Ringgleis gebündelt werden müssen, kann der ´Kleine-Dörfer-Weg´ nicht mit gleicher Energie vorangetrieben werden. Die von der Arbeitsgruppe „Kleine-Dörfer-Weg“ erarbeitete Trasse des Rundweges wurde aber inzwischen von einem Planungsbüro unter Anwendung der Kriterien für einen touristischen Fahrradweg untersucht. An einigen Stellen wurden Abweichungen von der bisherigen Trasse für erforderlich gehalten. Diese Varianten werden derzeit zur Abstimmung an die Unterarbeitsgruppen übermittelt.  Das Ergebnis soll dann der Gesamtarbeitsgruppe vorgestellt werden, so dass die Trasse endgültig festgelegt werden könnte. Danach könnte dann mit der Planung der Ausschilderung begonnen werden. Die ersten Umsetzungsmaßnahmen können coronabedingt und wegen noch fehlender Personalkapazitäten voraussichtlich aber erst im Jahr 2022 beginnen. Zwar steht durch den Ratsbeschluss vom 23. März 2021 künftig eine Planstelle mehr zur Verfügung, die jedoch vermutlich erst Mitte des zweiten Halbjahres 2021 besetzt werden kann. Allerdings ist für das weitere Vorankommen auch das Zustandekommen entsprechender Gestattungsverträge mit den Grundstückseigentümern zwingende Voraussetzung. Hier gibt es jedoch wegen diverser unterschiedlicher Interessenlagen einen komplizierten und aufwändigen Abstimmungsbedarf mit den jeweiligen Interessentschaften, so dass auch hier erst in 2022 mit Ergebnissen zu rechnen ist.

 

Zu Frage 3:

 

Komplexe Aufgaben mit vielschichtigen Bezügen und Schnittstellen zu anderen Themen- und Aufgabenbereichen in der Verwaltung lassen sich erfahrungsgemäß am besten mit eigenen personellen Ressourcen bearbeiten. Das trifft auch auf das gesamtstädtische Freizeitwegekonzept zu - beginnend mit der Klärung von Grundsatzfragen wie Grundstücksangelegenheiten bis hin zu den eigentlichen Wegeführungen, Vernetzungen untereinander, Ausbauplanungen und den Baurealisierungen, bei parallel stattfindenden Abstimmungen mit anderen betroffenen Organisationseinheiten. Zur Beschleunigung des Gesamtprozesses ist prinzipiell auch eine externe Beauftragung von Teilaufgaben möglich. Allerdings setzt das zunächst voraus, dass ein kompetentes Büro dafür gewonnen werden kann. Gleichzeitig ist je nach Komplexität der Aufgabe aber auch nicht auszuschließen, dass trotz Beauftragung erheblicher Betreuungs- und Nachbearbeitungsaufwand erforderlich werden kann. Auch kann eine Beendigung einer Zusammenarbeit, wie bspw. am Kleinen-Dörfer-Weg erfolgt, aus unterschiedlichsten Gründen per se nicht immer ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird verwaltungsseitig durch entstehende Schnittstellen erhöhter Aufwand erzeugt. Für die vielen komplexen Planungsaufgaben mit unterschiedlichsten Beteiligten und Abstimmungsprozessen müssen daher kontinuierlich entsprechende Personalkapazitäten vorgehalten werden.

 

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