Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15747-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit "Fahrradleichen" im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
22.04.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage des Stadtbezirksratsmitglieds Herrn Plock vom 9. April 2021 (21-15747) wird wie folgt beantwortet.
Zu 1.
Sogenannte „Fahrradleichen“ werden über den Mängelmelder, das Ideen- und Beschwerdemanagement oder die Polizei telefonisch oder elektronisch gemeldet bzw. direkt bei Kontrollen durch den Zentralen Ordnungsdienst festgestellt.
Ein Fahrrad muss zunächst als Schrottfahrrad eingestuft werden. Um ein Schrottfahrrad handelt es sich in der Regel, wenn wesentliche Teile des Rades fehlen oder defekt sind.
Fahrräder, die nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher und dazu stark beschädigt sind, werden ebenfalls als Schrottfahrrad eingeordnet. Wenn lediglich die Reifen platt sind und der Rest augenscheinlich noch funktionstüchtig ist, handelt es sich nicht um ein Schrottfahrrad.
Aktuell plant die Verwaltung gemeinsam mit der Verkehrswacht Braunschweig e. V. eine gemeinsame Aktion zum Thema „Schrottfahrräder“. Bürgerinnen und Bürger sollen gezielt dazu aufgerufen werden, Schrottfahrräder oder herrenlose Fahrräder an die Verkehrswacht Braunschweig e. V. oder die Stadt zu melden.
Zu 2.
Erfolgt eine Einordnung als Schrottfahrrad, wird das Rad zunächst mit einer Banderole und fortlaufender Nummer markiert. Anhand der aufgenommenen Daten überprüft die Polizei, ob das Fahrrad gestohlen gemeldet wurde und ob ein Eigentümer ermittelt werden kann.
Unter Einhaltung einer 6-Wochen-Frist wird sodann die Volkshochschule Arbeit und Leben GmbH mit der Entfernung des Schrottrades beauftragt. Sofern möglich, werden die gemeldeten Räder von der VHS wiederinstandgesetzt und sozialen Zwecken zugeführt. Bei Rädern, bei denen das nicht mehr möglich ist, werden die Einzelteile nachhaltig re- bzw. upcycelt.
3.
Das bisher praktizierte Verfahren hat sich über die Jahre bewährt, gesonderte Kosten für die Verwertung entstehen der Stadt nicht. Eine Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der VHS ist nicht geplant.
