Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15750-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dachbegrünung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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23.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU Fraktion vom 09.04.2021 (21-15750) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Eine Verpflichtung zur Anzeige von privaten Begrünungsinitiativen bzw. der Anlage von Vegetationsbeständen im privatem Umfeld gibt es nicht. Es liegen der Verwaltung daher auch keine gesamtstädtischen Daten zur Entwicklung von Dach- und Fassadenbegrünungen der letzten fünf Jahre vor.
Um eine Erfassung der Gründächer im Stadtgebiet durchzuführen, wurde die Technische Universität Braunschweig, Institut für Geoökologie. Abteilung für Landschaftsökologie und Umweltsystemanalyse, im Jahr 2018 beauftragt, eine entsprechende Erfassung durchzuführen. Sehr stark vereinfacht dargestellt wurden hierfür als Ausgangsbasis für die Analyse Farbinfrarot‐Orthophotos vom 18. Mai 2017 verwendet und unter Zuhilfenahme verschiedener Geoinformationssoftware ausgewertet und anschließend visuell kontrolliert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich im Stadtgebiet rund 143 600 m² Dachbegrünung nachweisen ließen. Davon haben sich rund 23 200 m² selbst begrünt und wurden nicht angelegt. In Kooperation mit der TU wäre es ggf. möglich, über diese Methodik im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit eine Auswertung entsprechender Farbinfrarot‐Orthophotos aus dem März 2020 vorzunehmen und so Erkenntnisse über die Entwicklung von Dachbegrünungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu gewinnen. Da die Entwicklung der Vegetation jahreszeitlich bedingt im Mai 2017 wesentlich weiter fortgeschritten war als im März 2020, können aber Ungenauigkeiten bei der Vergleichsanalyse nicht ausgeschlossen werden.
Im Rahmen des Förderprogramms „Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung“ wurde seit März 2019 die Anlage von 1 446,18 m² Dachbegrünung finanziell anteilig unterstützt. Eine finanzielle Unterstützung zur Anlage von Fassadenbegrünungen wurde nicht nachgefragt.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Förderprojekts „Integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung durch Pflanzen“, das zu 80 % aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert ist, 640 m² extensive Dachbegrünung auf dem Dach einer städtischen Grundschul-Sporthalle realisiert.
Derzeit werden weitere 1 495 m² extensive Dachbegrünungen auf vier städtischen Liegenschaften umgesetzt. Die Anlage weiterer 815 m² extensive Dachbegrünung an drei städtischen Liegenschaften ist bereits beauftragt. Darüber hinaus werden die vier neuen Kalthallen, die in Summe 4 100 m² Dachfläche beinhalten, derzeit mit einer extensiven Dachbegrünung versehen.
Im Rahmen des Klimaschutzprojektes wurden im späten Herbst 2020 neun städtische Liegenschaften mit sogenannten Selbstklimmern zur Fassadenbegrünung bepflanzt. Die Fassadenflächen an den Liegenschaften bieten den Pflanzen, die sich über Haftwurzeln an den Fassaden befestigen, Fläche für 1 800 m² Begrünung. Im Jahr 2021 sind zur Umsetzung des Moduls Fassadenbegrünung zwei weitere Bausteine geplant. Zunächst sind ab Mitte des Jahres die Bauarbeiten von Rankspalieren an acht städtischen Schulstandorten vorgesehen. Die Rankspaliere bieten insgesamt rund 1 300 m² Fläche für eine Begrünung. Für den Pflanz-Zeitraum im Herbst 2021 sind zudem weitere Pflanzungen von Selbstklimmern vorgesehen, die insgesamt 4 300 m² Fassadenfläche begrünen sollen. Hierzu laufen derzeit die abschließenden Festlegungen der städtischen Objekte.
Bis zum Ende des Jahres 2021 sollen im Rahmen des Förderprojektes insgesamt rund 7 000 m² Dachbegrünung und 7 380 m² klassische Fassadenbegrünung angelegt sein.
Zu Frage 3:
Neben den beratenden und fördernden Aktivitäten wurde beispielsweise auch in Ideenworkshops zur Bahnstadt seitens der Verwaltung über die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünung in stadtklimatischen Vorträgen berichtet. Weiterhin wird auch in der Bauleitplanung den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen.
So ist es u. a. ein Ziel der klimagerechten Bauleitplanung im Stadtgebiet, durch lokale Maßnahmen wie der Planung und Gestaltung von urbanen Grün- und Freiflächen sowie grünen Bauweisen (Fassaden- und Dachbegrünung) zur Verbesserung des Kleinklimas und Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels beizutragen.
Die „Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung“ stellt übersichtlich und vollständig dar, in welcher Weise der Belang des Klimaschutzes in der Planung berücksichtigt werden kann und enthält daher zahlreiche Aussagen z. B. zu positiven Auswirkungen von Dachbegrünungen als Retentionsflächen, zur Reduzierung von Hitzebelastungen, Energieeinsparung, Erhöhung der Biodiversität und zum gestalterischen Potential.
In der Praxis werden auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB in den einzelnen Bebauungsplänen Begrünungs- und Grünerhaltungs-Festsetzungen getroffen, in denen allgemein auch die Fassaden und Dächer berücksichtigt werden.
Die Klimaschutzleitlinie sieht zur Reduzierung der mit der Planung verbundenen mikroklimatischen Veränderungen u. a. die Festsetzung einer Dachbegrünung beispielsweise für Flachdächer und flach geneigte Dächer (< 15°) vor, sofern dem keine gestalterischen oder funktionalen Gründe entgegenstehen. In besonderen städtebaulichen Situationen wird darüber hinaus aus klimatischer Sicht eine Fassadenbegrünung empfohlen. Die Regelungen erfolgen individuell und auf die jeweilige Eigenart des entsprechenden Baugebietes abgestimmt. Gewisse Standards zeichnen sich allerdings ab bzw. werden gerade entwickelt.
