Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15681-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag Drs. Nr. 21-15681 wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Ausgangslage

 

Der im Antrag Drs. Nr. 21-15681 dargestellten Erforderlichkeit, Freiflächen für kulturelle Nutzungen zur Verfügung zu stellen, kann sich die Verwaltung dem Grunde nach anschließen. Für die Kulturszene der Stadt kommt insbesondere der Nutzung des öffentlichen Raums eine wesentliche Bedeutung zu. Dies liegt zuvorderst an den nicht hinreichend vorhandenen (Indoor-)Räumlichkeiten für Veranstaltungen aber auch an einem grundsätzlich fehlenden Festivalgelände auf städtischem Gebiet.

Diese Erfordernisse sind durch die Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebs im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nochmal einmal verstärkt deutlich geworden. Vor dem Hintergrund des monatelangen Verbots von Indoor-Veranstaltungen für den gesamten Kulturbetrieb konnten durch die Kulturszene nur bedingt Ausweichmöglichkeiten im öffentlichen Raum angewählt werden. Die wenigen Freiflächen, die theoretisch zur Verfügung stehen würden, sind überdies den allgemeinen rechtlichen Parametern, insb. des Lärmschutzes, aber auch des Umwelt- und Natur- bzw. Landschaftsschutzes unterworfen. Die kulturelle Nutzung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden städtischen öffentlichen Freiflächen steht somit in Konkurrenz zu den Rahmenbedingungen aber auch zu den legitimen Interessen der Anwohnerschaft. Alle diese Erfordernisse sind regelmäßig im Einzelfall abzuwägen.

 

Dieser Globalrahmen führt für den Kulturbereich zu Härten und schränkt seine Entfaltung ein. Für eine Großstadt wie Braunschweig, mit ihren urbanen heterogenen Kulturstrukturen und kulturellen Interessenlagen sowie ihrer Funktion als Oberzentrum, ist diese Bestandsaufnahme nicht zufriedenstellend. Der laufende Kulturentwicklungsprozess hat diese Bewertung unter verschiedenen Gesichtspunkten noch einmal zusätzlich bestätigt.

 

  1. Reaktionen und Planungen der Verwaltung

 

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnislage hat die Verwaltung verschiedene Maßnahmen eingeleitet und ihre Planungen entsprechend darauf ausgerichtet, sowohl grundsätzlich an dem Thema Freiflächen für die Kulturszene zu arbeiten als auch kurzfristig die Coronafolgewirkungen abzumildern.

 

Dazu gehört u.a.:

 

-          Unterstützung und Steuerung bei Freiflächenbedarfen

Bereits im letzten Jahr wurden von Dez. IV und Dez. VI zahlreiche Gespräche zur Vermittlung von Freiflächen geführt. Um im laufenden Jahr kurz- und mittelfristig nutzbare Open-Air-Flächen für den absehbaren Bedarf der Kultur- und Veranstaltungsbranche anbieten zu können, wurde im Februar 2021 die Projektgruppe Open-Air-Gelände unter Leitung von Dez. VI gegründet. Beteiligt sind neben der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, der Braunschweig Zukunft GmbH und der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH die berührten Bereiche der Kultur-, Umwelt- und Bauverwaltung. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit umgehend aufgenommen.

Ziel ist - insbesondere hinsichtlich der andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf die Kultur- und Kreativwirtschaft - die Identifizierung und Prüfung grundsätzlich verfügbarer und geeigneter Flächen zur Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen in Braunschweig sowie die Klärung der zu beachtenden Belange der jeweiligen Fläche (z.B. Immissionsschutzbestimmungen, Parkmöglichkeiten, Erreichbarkeit, etc.).

Im Fokus stehen hierbei Flächen für größere (Open-Air) Veranstaltungen, aber auch für kleinteiligere Nutzungsinteressen (z. B. Flächen für gastronomische Nutzungen). In der Entwicklung ist zudem eine Übersicht mit Steckbriefen der Flächen. Diese sollen es ermöglichen, eine zügige Auswahl von für die jeweilige Veranstaltung in Frage kommenden Flächen zu gewährleisten. Ferner ist die Veröffentlichung einer Flächenaufstellung auf der städtischen Homepage geplant.

 

Flankiert wird diese PG „Open Air Gelände“ durch die PG „Öffentliche Veranstaltungen“ im FB 32. In dieser Projektgruppe werden derzeit grundsätzliche Leitlinien zu der Vergabe von Flächen, ein Beratungsangebot sowie ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren entwickelt.

 

Für den Sommer 2021 soll kurzfristig eine Möglichkeit gefunden werden, Veranstaltungsflächen und Veranstalter möglichst unbürokratisch zusammen zu bringen.

 

-          Planung eines Festivalgeländes

Langfristig wird im städtischen urbanen Raum nur die Errichtung eines multifunktionalen Festivalgeländes dazu führen, dass substantielle Abhilfe für die erkannten kulturellen Bedarfe geschaffen werden kann. Daher prüft die Verwaltung die Errichtung eines solchen Festivalgeländes in den laufenden Prozessen der Stadtentwicklung. Es wird geprüft, an welchem Ort eine bestmögliche Platzierung eines Festivalgeländes realisiert werden könnte. Hierbei sind neben den wenigen hinreichend großen ungenutzten Flächen im Stadtraum u. a. die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen insb. des Immissionsschutzes limitierende Faktoren.

Auch sollte dieses Festivalgelände hinreichend groß und gut erreichbar sein. Hier sollte auf eine gute Anbindung an bestehende Infrastrukturen wie den ÖPNV und Wegeführungen z. B. des Fahrradverkehrs geachtet werden. Ein solches Gelände muss neben der Grundinfrastruktur (fester Boden, Bühnenvarianten, Wasser, Strom, Abwasser, etc.) vor allem auch modular konstruiert sein, damit unterschiedliche Anforderungsprofile hierüber abgebildet werden können. Allein diese Aufzählung zeigt, dass auf dicht besiedeltem städtischen Raum erhebliche Hürden zu überwinden sind, um ein derartiges Festivalgelände zu etablieren.

 

-          Etablierung von Ausnahmen zum Lärmschutz

Vor dem Hintergrund der einschränkenden rechtlichen Parameter zur Nutzung für Freiflächen durch die einschlägigen Lärmvorschriften hat Herr Oberbürgermeister Markurth den zuständigen Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies angeschrieben, um die Einschränkungen des Lärmschutzes temporär zurücknehmen zu lassen. Das Schreiben ist in Anlage 1 dieser Stellungnahme beigefügt.

 

-          Bewerbung beim Bundesprogramm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes/ Herrichtung einer kulturellen Infrastruktur als Plattform für die Kulturszene

Die Stadt Braunschweig wird sich fristgerecht zum 22. April 2021 bei dem kurzfristig veröffentlichten Förderprogramm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes für eine Förderung ihrer Planungen für eine Belebung des kulturellen Lebens bewerben. Aus dem Gesamtfördertopf i.H.v. 30,5 Mio € könnten Fördermittel von 100.000 € - 500.000 € generiert werden, bei einem kommunalen Eigenanteil von 20 Prozent.

Ein wesentlicher Teil der städtischen Bewerbung wird die Errichtung einer Veranstaltungsfläche und der erforderlichen coronakonformen Hygieneinfrastruktur für die städtische Kulturszene und Veranstaltungsbranche darstellen.

Im Laufe des Sommers 2021 soll hierfür auf der Parkfläche am Kennelweg eine Bühneninfrastruktur zur Nutzung unterschiedlicher Formate errichtet werden. Ziel ist die Errichtung einer kompletten Veranstaltungsplattform, die gebührenfrei durch Veranstalter genutzt werden kann. Die Parkfläche am Kennelweg ist nach umfänglicher Prüfung die am besten geeignete und zur Verfügung stehende Freifläche, die über einen längeren Sommerzeitraum zur Bespielung für die Kulturszene und durch Veranstalter bereitgestellt werden kann. An diesem Ort sind die Rahmenbedingungen des Lärmschutzes am Besten einzuhalten.

 

Zudem wird geprüft, ob zusätzlich eine niedrigschwellige Bühneninfrastruktur für kleinere ad-hoc Formate auf einer Grünfläche im Westpark etabliert werden kann, was ebenfalls Gegenstand der Fördermittelbewerbung wäre. Diese zuletzt genannte Bühne würde unter dem Vorbehalt einer wesentlichen Reduzierung der pandemiebedingten Restriktionen stehen. 

 

  1. Reflektion der beantragten Maßnahmen

 

Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Gesamtkontextes kommt die Verwaltung bzgl. des Antrags Drs. Nr. 21-15681 zu der Bewertung, dass die beantragten Einzelmaßnahmen zum einen durch die Planungen der Verwaltung bereits abgedeckt werden bzw. zum anderen weitere im Folgenden benannte Erwägungen dagegenstehen. Insbesondere zeigen die bisherigen Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Verwaltung, dass alle Verwaltungseinheiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten regelmäßig sehr wohlwollend prüfen, um eine maximal positive Unterstützung bei der Durchführung von Kulturveranstaltungen zu gewährleisten.

 

-          Ausweisung und Herrichtung von Freiflächen

Die beantragte Ausweisung und Herrichtung von Freiflächen unterschiedlicher Größe wird durch die laufenden Arbeiten der Projektgruppe Open-Air-Gelände bereits dem Grunde nach abgebildet und umgesetzt.

Die Planungen des FB 41 für eine Veranstaltungsinfrastruktur im Rahmen der Kultursommer 2021-Bewerbung ergänzen die coronabedingten Bedarfe noch einmal zusätzlich und entsprechen damit bereits der Zielrichtung des Antrags Drs. Nr. 21-15681.

 

-          Verwendung Restmittel Corona-Kulturhilfsfonds

Der Corona-Kulturhilfsfonds wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.12.2020 (Drs. Nr. 20-14751) bis zum 30.09.2021 verlängert. Dies ging einher mit der Ausweitung der Fördertatbestände. Insgesamt stehen 1 Mio € für die coronabedingte Unterstützung der Kulturszene zur Verfügung. Stand 09.04.2021 wurden 573.696,17 € durch positiv zu bewertende Anträge verausgabt. Offene Anträge, bei denen noch Unterlagen fehlen, umfassen aktuell weitere beantragte Zuschüsse in Höhe von 41.156,11 €. Die verbleibenden Restmittel i. H. v. 395.424,16 € müssen aufgrund des VA-Beschlusses bis zum 30. September 2021 bereit gehalten werden. Es bedürfte somit eines ausdrücklichen Aufhebungsbeschlusses bzgl. Drs. Nr. 20-14751.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die coronabedingten finanziellen Unterstützungserfordernisse für die Kultureinrichtungen und die Kulturszene nicht durch die Etablierung von Freiflächeninfrastrukturen geschmälert werden sollten. Dies wäre zum aktuellen Stand der Pandemie kontraproduktiv. Sollten im September/Oktober 2021 noch Restmittel vorhanden sein, könnten diese dann zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils i. H. v. 20 Prozent im Rahmen der Bewerbung Kultursommer 2021 eingesetzt werden bzw. weiteren Freiflächenplanungen zugeführt werden. Dies lässt sich jedoch erst nach Ablauf des Förderzeitraums für den Corona-Kulturhilfsfonds belastbar bewerten.

 

Diese Bewertung zur Verwendung der Mittel des Corona-Kulturhilfsfonds steht aber nicht der richtigen Erkenntnis entgegen, dass die Bereitstellung eines Budgets für die Wiederherstellung von beschädigten Flächen nach Bespielung durch Kulturprogramme zielführend wäre. Dieses Budget würde es der Verwaltung erleichtern, kurzfristig eingereichte kreative und interessante Ideen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche zu ermöglichen, da die Folgekosten besser abgedeckt wären. Gerade unter den eingeschränkten Möglichkeiten der Pandemie lassen diese Kosten sich aufgrund der verringerten Besucherzahlen nur bedingt an den Veranstalter weiterreichen. Ohne städtisches Budget kann dies zur Nichtzulassung der Veranstaltung führen.

 

-          Beratungs- und Ermöglichungsstelle im FB 41

Diese bereits im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses unter dem Stichwort „Kulturkümmerei“ ausführlich diskutierte Thematik hat aus Sicht der Kulturverwaltung grundsätzlich richtige Ansätze. Dies gilt ebenso für die Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe in Form einer „Task Force Kultur“.

Hierfür sollte jedoch den Ergebnissen des Kulturentwicklungsprozesses nicht vorgegriffen werden. Erst auf der Grundlage des im Laufe des Jahres 2021 vorzulegenden Abschlussberichts wird eine vollständige Bewertungsgrundlage zur Verfügung stehen. Auf der Basis des durch den Rat zu beschließenden Abschlussberichts zum Kulturentwicklungsprozess können dann auch entsprechend sachgerechte Priorisierungen unter Abwägung von Ressourcenerfordernissen vorgenommen werden. Es entspricht nicht dem Grundsatzbeschluss zum Kulturentwicklungsprozess, einzelne Teile vorzuziehen.

Des Weiteren gehört zur aktuellen Bewertung dieses Teils des Antrags Drs. Nr. 21-15681, dass die ohnehin eingeschränkten und derzeit durch offene Stellen zudem erheblich strapazierten Personalressourcen des FB 41 eine derartige Beratungs- und Ermöglichungsstelle nicht abbilden könnten.

 

  1. Grünflächenperspektive

 

Das Dezernat VIII hat als fachliche Rahmenbedingungen folgende Erwägungen mitgeteilt:

 

Öffentliche Grünflächen als Orte der Begegnung und Erholung 

Der für Verwaltung und Betrieb von Grün- und Parkanlagen sowie sonstige öffentliche Grünflächen verantwortliche FB 67 vertritt in den unter Punkt 2 dargestellten Projektgruppen die Auffassung, dass insbesondere Grün- und Parkanlagen nur sehr bedingt als Veranstaltungsfläche geeignet sind, da diese wichtige stadtgesellschaftliche und stadtökologische Funktionen erfüllen. Parks und Grünanlagen spielen eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden der Bürger und sind Orte der gesellschaftlichen Teilhabe, der Bewegung und Gesundheit. Sie dienen der Freiraumversorgung insbesondere der Bevölkerungsteile, die im Geschosswohnungsbau ohne private Gärten leben. In der Stadt Braunschweig werden gerade in Pandemiezeiten die Grünflächen zu allen Jahreszeiten stärker frequentiert denn je.

Insbesondere die großen und überwiegend historischen Parkanlagen wie z. B. Bürgerpark, Richmondpark, Inselwallpark / Löbbeckes Insel, Prinz-Albrecht-Park, Theaterpark, Museumpark, Stadtpark, Viewegs Garten, Naherholungsgebiete Ölper See und Südsee, Schul- und Bürgergarten usw. werden sehr intensiv von der Bevölkerung zur Naherholung, Freizeitgestaltung, Naturerfahrung, für Spiel und Sport aufgesucht. Jede, in der Regel kommerzielle Veranstaltung, steht in erheblicher Konkurrenz zur öffentlichen Nutzung und entzieht der Nutzerklientel den öffentlichen Raum für den Zeitraum des Aufbaus / Herrichtung der Veranstaltungsfläche über den eigentlichen Zeitraum der Durchführung inklusive nachfolgender Abbautätigkeiten mit z. T. mehrwöchiger Dauer.

In Folge der Veranstaltungen sind häufig Regenerations- bzw. Sanierungsmaßnahmen an Vegetationsbeständen und Freizeitwegen notwendig, die zu weiteren Sperrungen des vorher kommerziell genutzten Areals führen können. Darüber hinaus sind Grün- und Parkanlagen ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt aber auch z. B. durch Kaltluftproduktion zu einem positiven Stadtklima bei. Die Benutzung dieser Flächen muss daher auch im Hinblick auf den Naturschutz mit besonderer Umsicht erfolgen.

 

Bestehender Nutzerdruck und Nachhaltigkeitsstrategien

Insbesondere in den historischen Parkanlagen sollen neben den bereits vielfältigen bestehenden etablierten Veranstaltungsformaten neue Veranstaltungen nicht bzw. nur nach besonderer Prüfung in Ausnahmefällen stattfinden. Die öffentlichen Parks und Grünanlagen werden in der jüngeren Vergangenheit für private Veranstaltungen wie bspw. für freie Trauungen mit einer teilweisen dreistelligen Personenanzahl und entsprechendem Catering und Equipment, dass mittels Kraftfahrzeuge in die Parkanlage verbracht werden muss, verstärkt angefragt. Mit dem zunehmenden Nutzungsdruck steigt der grünpflegerische Aufwand, der Bevölkerung eine grünbestimmte Freiraumversorgung mit den entsprechenden Aufenthaltsqualitäten auch nachhaltig anbieten zu können. Sind die Grünflächen nachhaltig geschädigt, können diese Strukturen nicht ohne weiteres kurzfristig wiederhergestellt werden. Solche Veranstaltungen sollen daher grundsätzlich nicht genehmigt werden, da sie den ohnehin hohen Nutzungsdruck auf die öffentliche Freiraumversorgung noch verstärken. 

 

Im Bürgerpark gibt es eine Reihe von größeren Veranstaltungen, die seit Jahren etabliert sind und zu deren Auswirkungen daher weitreichende Erfahrungen mit einer großen Veranstaltungsdichte vorliegen. Beispielhaft zu nennen sind als regelmäßige größere Veranstaltungen z.B. das ATP-Turnier, Kultur im Zelt, School’s Out und Klassik im Park. Dazu kommen weitere Veranstaltungen wie das Schloss Spektakel im benachbarten Richmondpark und eine Vielzahl kleinerer Veranstaltungen im Park selbst bzw. im Okercabana oder Steigenberger.

Für die Durchführung werden dem Veranstalter zwar Auflagen in einzelnen Nutzungsüberlassungen vorgegeben, die Kontrolle und Einhaltung kann aber in vielen Fällen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden. Insbesondere an den Wochenenden stehen keine personellen Ressourcen für diese Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Häufig waren es Großveranstaltungen, die in der Vergangenheit nicht nur Schäden an den städtischen Grünflächen in den zum Teil historischen Parkanlagen verursachten, sondern ebenso zu Behinderungen und zu Konflikten mit anderen Parknutzern und Anwohnern geführt haben.

 

Insofern ist aus Sicht des FB 67 die Überbeanspruchung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen durch Veranstaltungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Inwieweit kleinere Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen, Schulhöfen, Festplätzen verträglich sind, wird innerhalb der genannten Projektgruppen geprüft. 

 

 

  1. Abschließende Bewertung

 

Aus Sicht der Verwaltung würde, ausgehend von dem o. a. dargestellten Grundkonsens in der Problemanalyse, infolge der bereits eingeleiteten Maßnahmen und der grünflächenspezifischen Themenstellungen, eine anderweitige Ausrichtung des Antrags zielführender sein: Für die zukünftige Entwicklung der städtischen Kulturinfrastruktur würde vielmehr ein Beschluss, der eine politische Beauftragung zur Prüfung eines Festivalgeländes für unterschiedliche Nutzungsvariationen zum Ausdruck brächte, eine substantielle Unterstützung bisheriger Bemühungen darstellen, uns auch langfristig zukunftsweisend aufzustellen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise