Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-15681
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturelle Nutzung von Freiflächen im öffentlichen Raum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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16.04.2021
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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23.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.05.2021
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Beschlussvorschlag
„Vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen im Kulturbereich, der insgesamt zunehmenden Beliebtheit des öffentlichen Raums für Kulturveranstaltungen und dem Wunsch nach Belebung der Innenstadt bittet der Rat die Verwaltung, die kulturelle Nutzung von öffentlichen Flächen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wohlwollend zu prüfen und positive Unterstützung bei der Durchführung von Kulturveranstaltungen zu gewährleisten.
Dazu gehören
1. Die Ausweisung von öffentlichen Flächen in der Innenstadt, Stadtquartieren und Grünflächen, auf denen Kulturveranstaltungen möglich sind und schnell genehmigt werden können. Empfehlenswert ist eine Staffelung nach Kategorien wie z.B.
- Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucher*innen
- Veranstaltungen mittlerer Größenordnung mit bis zu 300 Besucher*innen
- Großveranstaltungen wie Festivals und lautere Konzerte
2. Die ausgewiesenen Flächen sollen so hergerichtet werden, dass sie für die jeweilige Nutzung für Kulturveranstaltungen geeignet sind und möglichst Stromanschluss etc. ausweisen. Wenn möglich soll die Herrichtung einiger Orte schon zum Sommer 2021 geschehen, bzw. provisorisch Flächen ausgewiesen werden.
3. Die Prüfungen von Genehmigungen soll so erfolgen, dass der maximal mögliche Ermessensspielraum des rechtlichen Rahmens genutzt wird.
4. Sofern die Herrichtung von Grünflächen nach der Veranstaltung nötig ist, soll ein entsprechendes Budget im Fachbereich 67 (Grünpflege) oder dem Fachbereich 41 (Kultur und Wissenschaft) bereitgestellt werden. Dazu könnten nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Corona-Hilfsfonds des Kulturbereiches genutzt werden.
5. Für das Jahr 2021 werden die Flächen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre wird eine Nutzungsordnung erarbeitet, bei der nicht kommerzielle Veranstalter*innen keine oder nur eine geringe Gebühr zu zahlen haben.
6. Im Fachbereich 41 (Kultur und Wissenschaft) wird eine Beratungs- und Ermöglichungsstelle benannt, die den Kontakt zu den unterschiedlichen Fachbereichen koordiniert. Die Verwaltung wird gebeten, eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe als interne „Task Force Kultur“ zu etablieren, in der schnell die notwendigen Schritte für eine Genehmigung geklärt werden.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bundeskulturstiftung des Bundes hat für Kommunen ein großes Förderprogramm für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ausgewiesen, um der freien Kulturszene im Sommer 2021 Auftrittsmöglichkeiten zu geben. Es ist davon auszugehen, dass eine Reihe von Nutzungsanträgen für den öffentlichen Raum gestellt werden. Schon seit Jahren erfreut sich der öffentliche Raum unabhängig von Corona gerade für den Kulturbereich zunehmender Beliebtheit, weil hier spontane und außergewöhnliche Kulturformate umgesetzt werden können und mehr als das übliche Kulturpublikum erreicht werden kann. Es gibt aber eine Reihe von Hindernissen, die der Nutzung des öffentlichen Raums entgegenstehen vom Lärmschutz, über die Notwendigkeit von Sondergenehmigungen bis hin zum Schutz der Grünanlagen und der Umwelt. Hier gilt es, so viel wie möglich zu ermöglichen, ohne das geltende Recht zu brechen. Kulturveranstalter brauchen Unterstützung und Förderung. Eine der größten und immer wieder angesprochenen Themen im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses waren die Schwierigkeiten der Nutzung des öffentlichen Raums, die unterschiedliche Zuständigkeit bei den Genehmigungen und der aus Sicht der Veranstalter*innen bürokratische Umgang.
Begründung der Dringlichkeit
Wegen der Osterfeiertage und der erst kurz vor der Osterwoche stattfindenden Workshops des Kulturentwicklungsprozesses konnte leider die Antragsfrist für den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur Ratssitzung am 11. Mai nicht erreicht werden. Wenn aber bis zum Sommer noch die provisorische Herrichtung von Flächen und Maßnahmen zur Erleichterung kultureller Veranstaltungen im öffentlichen Raum wirken sollen, wäre die Ratssitzung Anfang Juli zu spät.
