Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Stadtamtfrau Ute Schreiber wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtamtfrau Ute Schreiber wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 der Dienstposten einer Prüferin in der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Frau Schreiber erstreckt sich auf die Prüfung des Fachbereichs Zentrale Dienste, die IT-Prüfung dezentrales Controlling und den Datenschutz für das Rechnungsprüfungsamt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Frau Schreiber im Rahmen ihrer Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Ihre bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Frau Schreiber für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, sie nunmehr zur Prüferin zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Frau Schreiber nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Frau Schreiber ist als Anlage beigefügt.
 

 

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