Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15651
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Gleisanlagen in der Donaustraße südlich Am Lehmanger und im Kruckweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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21.04.2021
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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Anhörung
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27.04.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst:
„Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.04.2020 (Anlage) hat sich die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) an die Stadt gewandt und um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zur Wahl des Gleisoberbaus für die Gleissanierung in der Donaustraße und im Kruckweg zwischen Am Lehmanger und der Wendeschleife Kruckweg gebeten. Seitens der BSVG wurde vorgeschlagen, wie im Bestand ein Schottergleis zu realisieren.
Die Gleisanlagen in der Donaustraße zwischen Am Lehmanger und Kruckweg werden beidseitig von breiten Grünstreifen eingefasst. Im Bereich des Kruckweges befinden sich südlich der Stadtbahnanlage Grünflächen bzw. private Gärten.
Die überwiegend positiven Aspekte eines Rasengleises wie z. B. ökologische, stadtklimatische und stadtbildgestalterische Gründe wurden im Rahmen der vergangenen Diskussionen/Entscheidungen zur Wahl von Gleisoberbauten ausführlich erörtert.
Im vorliegenden Fall würde die Realisierung eines Rasengleises hat die BSVG von der Stadt zu tragende Mehrkosten in Höhe von 1,7 Mio. € netto ermittelt. Diese Summe, die den Erstattungsbetrag an die BSVG darstellt, steht im Haushalt nicht zur Verfügung.
Die von der BSVG ermittelten Mehrkosten sind nachvollziehbar, da für ein Rasengleis der vorhandene, für das neue Gleis nutzbare Betonoberbau abgebrochen und neue Streifenfundamente gebaut werden müssten.
Eine Investition von 1,7 Mio. € für einen in diesem Streckenabschnitt vergleichsweise geringen Effekt für Ökologie, Stadtklima und Stadtbild vorzuschlagen, erscheint der Verwaltung nicht angemessen zu sein.
Der Rat hatte in einem Beschluss zum nördlich Am Lehmanger gelegenen Abschnitt der Donaustraße vor Jahren in vergleichbarer Situation einen Schotteroberbau beschlossen.
Beschlussempfehlung
Vor dem beschriebenen Erkenntnishintergrund und wegen der sehr hohen Mehrkosten schlägt die Verwaltung vor, dem Vorschlag der BSVG zu folgen und ein Schottergleis realisieren zu lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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890,9 kB
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3
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544,8 kB
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4
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726,1 kB
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5
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790,1 kB
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6
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440,2 kB
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7
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342,4 kB
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8
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(wie Dokument)
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187,7 kB
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