Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, nach Beendigung der Amtszeiten von Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth, Herrn Ratsherr Christoph Bratmann und Herrn Ratsherr Klaus Wendroth im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG

 

  1. Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth in den Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG zu entsenden und

 

  1. alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

Vorschlagsrecht

der SPD-Fraktion

 

Vorschlagsrecht

der CDU-Fraktion

Herrn Ratsherr

Christoph Bratmann

 

Herrn Ratsherr

Klaus Wendroth

 

 

 

 

 

 

 

von der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wählen zu lassen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die letzte Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth, Herrn Ratsherr Christoph Bratmann (Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion) und Herrn Ratsherr Klaus Wendroth (Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion) als Mitglied im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) begann im November 2016. Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 und 2 der Satzung der BVVAG und § 102 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Folglich enden die Amtszeiten von Herrn Oberbürgermeister Markurth, Herrn Ratsherr           Bratmann und Herrn Ratsherr Wendroth mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Die Hauptversammlung der BVVAG wird voraussichtlich im Juni 2021 stattfinden. In dieser Hauptversammlung sollen auch die (neuen) Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt werden.

 

Die Amtszeit von Herrn Dr. Utermöhlen (Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat erst im Jahr 2018 begonnen. Entsprechend endet seine Amtszeit im Aufsichtsrat der BVVAG noch nicht.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der BVVAG hat die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) das Recht und die Pflicht, den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt.

 

Nach den konsortialvertraglichen Regelungen ist die SBBG neben der Entsendung des Oberbürgermeisters zur Benennung von drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern berechtigt. Die von der SBBG auszuübenden Vorschlagsrechte stehen im Ergebnis der SPD- und der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Da die Amtszeit von Herrn Dr. Utermöhlen noch nicht endet, sind lediglich zwei (neue) Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag der SPD- und der CDU-Fraktion zu benennen.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannten Personen entspricht dem Vorschlag der SPD- bzw. CDU-Fraktion.

 

Die Amtszeit der in der Hauptversammlung neu gewählten städtischen Aufsichtsratsmitglieder endet erneut zum 31. Oktober 2021, da die Amtszeit von Ratsmitgliedern im Aufsichtsrat der BVVAG gemäß § 11 Abs. 3 S.3 der Satzung der BVVAG mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig endet.

 

Die Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Markurth endet ebenfalls mit Ablauf des 31. Oktober 2021, da die Amtszeit eines gesetzlichen Vertreters der Stadt Braunschweig im Aufsichtsrat der BVVAG gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 der Satzung der BVVAG mit dem Ende seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter, d. h. mit dem Ablauf seiner Amtszeit als Oberbürgermeister, endet.
 

 

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