Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15628-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage 21-15628 der Gruppe PARTEI/Freie vom 29.03.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Aufgrund der Lage der Innenstadt - inmitten zweier Arme der Oker - stellt das angefragte Thema regelmäßig einen Aspekt dar, soweit in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wasserläufen Bauvorhaben oder Planungen betrieben werden sollen. Offen geführte Wasserläufe sind nicht nur stadträumlich attraktiv, sie tragen auch zur Verbesserung des Kleinklimas bei.

 

Bereits vor 10 Jahren wurden in einer städtischen Studie verschiedene Maßnahmenvorschläge zum Thema „Wasser in der Stadt“ unterbreitet. Es wurden Vorschläge zur besseren Erlebbarkeit vorhandener Wasserflächen und zur Offenlegung historischer Wasserläufe gemacht, die teilweise in den Wallring-Bebauungsplänen planungsrechtlich gesichert wurden.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Verwaltung zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

 

Die Grundwasserstände in der Braunschweiger Innenstadt unterliegen nur sehr eingeschränkt den allgemein üblichen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen. Die Grundwasserstände werden vielmehr durch die Stauhaltung der Oker auf einem vergleichsweise konstanten Niveau gehalten. Das Grundwasser wird von dem im westlichen und im östlichen Okerumfluter gestauten Wasser gespeist. Insofern besteht in der Innenstadt zumindest kein Mangel an Grundwasser. Gleichwohl können die Böden in trockenen Jahren austrocknen.

 

Zu 2.

 

Hinderungsgründe für eine offene Führung derzeit noch verrohrter Wasserläufe können -außer den bereits genannten- sein:

 

  • Zu tiefe Lage der Wasserläufe (zu hohe Böschungen, gestalterisch nicht ansprechend)
  • Entwässerungsverhältnisse

Die verrohrten Innenstadtgräben sind Bestandteil der Kanalisation. Aus dem Mischwasserkanalnetz übernehmen sie bei starken Regenfällen das überschüssige Mischwasser, das mit Fäkalien verschmutzt ist. Die Herrichtung von Trennsystemen oder alternativ Pumpwerke mit mechanischen Reinigungen sind notwendig

  • Eigentumsverhältnisse
  • Umsetzung abhängig von noch ausstehenden Planungen in der Umgebung (siehe Vorbemerkungen)
  • Haushaltssituation

 

Zu 3.

 

Die verrohrten Wasserläufe in der Innenstadt befinden sich, zumindest in den Bereichen wo sie nicht durch Hochbauten überbaut sind, größtenteils in städtischem Besitz oder sind öffentlich (ohne Zuordnung Stadt/Land). Für in rechtskräftigen Bebauungsplänen öffentlich festgesetzte Flächen, besitzt die Stadt darüber hinaus ein Vorkaufsrecht.
 

 

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