Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15669-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Am 2. März 2021 haben die Stadt Braunschweig und der Arbeitgeberverband Region Braunschweig e. V. dem Land Niedersachsen ein gemeinsames Konzeptpapier für ein Pilotprojekt vorgelegt, das auf Basis von Corona-Schnelltests Lockerungen für derzeit noch geschlossene Betriebe ermöglichen soll. Das Land Niedersachsen hat mit der seit dem 28. März 2021 gültigen neuen Corona-Verordnung Modellprojekte zur Wiedereröffnung von Betrieben und Einrichtungen ermöglicht. Die Landesregierung hat am Montag, 29. März 2021, die Kriterien veröffentlicht, zu denen sich die Stadt Braunschweig bis Mittwoch, 31 März 2021, bewerben konnte. Am Ostersamstag, 3. April, hat die Stadt als eine von zunächst 14 niedersächsischen Kommunen den Zuschlag für ihr Öffnungskonzept erhalten.

 

Der aktuelle Stand stellt sich so dar, dass laut Presseinformation des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 11. April 2021 über den tatsächlichen Beginn der Modellprojekte dann entschieden wird, wenn das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene abgeschlossen ist und Klarheit über die Rahmenbedingungen besteht. Die Landesregierung wird die Rechtsgrundlage für Modellprojekte in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auch im Rahmen der zum 19. April anstehenden Änderungen fortführen. In Braunschweig soll über die Umsetzung des Modellprojekts und den Starttermin entschieden werden, wenn die Bundes- und Landesebene entsprechend entschieden haben.

 

Das vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

 

Das Konzept haben die Stadtverwaltung und die Braunschweig Stadtmarketing GmbH mit der IHK Braunschweig, dem AGV Region Braunschweig, dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V., dem Arbeitsausschuss Tourismus Braunschweig e. V., dem DGB-Region SüdOstNiedersachsen, der ver.di Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen, der Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig - Gifhorn, dem DEHOGA Kreisverband Region Braunschweig-Wolfenbüttel e.V. und dem Handelsverband Harz-Heide e.V. abgestimmt, sodass eine Beteiligung der unmittelbar Betroffenen erfolgt ist.

 

Die Betriebe und Einrichtungen hatten daraufhin bis zum 8. April die Möglichkeit, sich an einem transparenten Bewerbungsverfahren zu beteiligen.



 

Während des gesamten Prozess erfolgte eine Kommunikation gegenüber den Medien, alle Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Einrichtungen sind ebenfalls unter www.braunschweig.de/modellprojekt veröffentlicht und für jede und jeden Interessierten einsehbar. 

 

 

Frage 2:

 

Die Stadt Braunschweig hat mit den Mitteilungen 21-15658, 21-15658-01 und 21-15658-02 den Rat der Stadt Braunschweig über das Projekt umfassend informiert. Eine zusätzliche Beteiligung des Stadtbezirksrates 131 erfolgte nicht.

 

 

Frage 3:

 

Die in der Landesverordnung benannten Maßnahmen im Rahmen der Modellprojekte sind auf Betriebe und Institutionen beschränkt, die Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt sind nicht betroffen, da die Testpflicht nur für Mitarbeitende oder Gäste und Kundinnen und Kunden der teilnehmenden Betriebe gilt.

 

 

 

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