Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15812-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 16. April 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Aktuell befindet sich das Verfahren vor dem Beginn der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), mit deren Unterrichtung im Mai 2021 gerechnet wird. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ist für das 1. Quartal 2022 geplant. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auslegung in Abhängigkeit von den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Trägerbeteiligung und den daraus resultierenden Anforderungen an den Rechtsplan steht. Zeitliche Verschiebungen können daher nicht ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 2:

Aus Sicht der Verwaltung kann unmittelbar nach Erlangen der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes mit der Umsetzung der Pläne begonnen werden. Die Entscheidung über den Start trifft jedoch der Projektentwickler selbst. Eine Anlaufstelle für Interessenten, sich um Wohnungen oder Grundstücke zu bewerben, ist für Anfang nächsten Jahres vom Projektentwickler vorgesehen.
 

 

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