Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15814-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung von Projekten gemeinschaftlichen Wohnens in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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28.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage 21-15814 der SPD-Fraktion gibt die Verwaltung die folgende Stellungnahme ab:
Insbesondere der komplexe Gruppenbildungsprozess mit allen seinen zu klärenden Teilfragen stellt für am gemeinschaftlichen Wohnen interessierte Personen und Gruppen die größte Hürde auf dem Weg zur Realisierung ihres Wohnprojektes dar.
Aus diesem Grund hat die Stadt Braunschweig im Jahr 2018 entschieden, genau an dieser Stelle mit einem zunächst auf zwei Jahre befristeten Modellprojekt unterstützend anzusetzen: Bekannte und neue Gruppen in Braunschweig sollen im Rahmen eines durch die Stadt finanzierten Erstberatungsangebots durch ein qualifiziertes und erfahrenes Beratungsunternehmen über grundlegende Voraussetzungen für gemeinschaftliche Wohnprojekte aufgeklärt sowie bei ihren ersten Schritten begleitet werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine Unterstützung durch das städtische Modellprojekt für interessierte Personen und Gruppen vor allem zu Beginn hilfreich, da wichtige allgemeine sowie grundlegende Hinweise und Ratschläge zu notwendigen Klärungspunkten, verschiedenen Organisationsstrukturen, Finanzierungsmöglichkeiten, Standortfragen oder geeigneten Ansprechpartnern für gemeinschaftliche Wohnprojekte gegeben werden. Eine weitere Zielsetzung des Modellprojekts ist es, in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft einen Mustervertrag für Mietwohnprojekte zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, welche Bedingungen von interessierten Wohngruppen erfüllt sein müssen, damit Mietwohnprojekte in Kooperation mit den Braunschweiger Wohnungsunternehmen erfolgversprechend und leichter auf den Weg gebracht werden können.
Darüber hinaus hält die Stadt in städtischen Baugebieten kommunale Grundstücke ausschließlich für die Nutzung durch Baugruppen vor und vergibt diese seit 2019 im Rahmen eines eigenen Vergabeverfahrens.
Die Resonanz auf dieses Angebot ist noch verhalten, obwohl die Möglichkeit besteht, das unterstützende Beratungsangebot kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Seit 2019 wurde das Beratungsangebot über das Büro planW im Rahmen des Modellprojekts von insgesamt acht am gemeinschaftlichen Wohnen interessierten Gruppen in Anspruch genommen. Manche der Gruppen haben dabei mehrere Beratungstermine genutzt.
Zu 2.:
Nach den vorliegenden Erkenntnissen gibt es seit Beginn des Modellprojektes drei Gruppen, die sich mit Hilfe des Beratungsangebotes kontinuierlich um die Umsetzung eines konkreten Wohnprojektes bemühen. Sie befinden sich in verschiedenen Phasen des Umsetzungsprozesses. Eine der Gruppen hat nach erfolgreicher Bewerbung den Zuschlag für die Erarbeitung eines tragfähigen Realisierungskonzeptes für ihr Wohnprojekt auf einem Baugrundstück im Baugebiet Stöckheim-Süd erhalten und arbeitet derzeit intensiv an der Umsetzung ihrer Projektidee.
Zu 3.:
Die Beratung im Rahmen des Modellprojekts war zunächst als zeitlich begrenzte Aktion gedacht und soll dazu dienen, den verschiedenen am gemeinschaftlichen Wohnen in Braunschweig interessierten Personen und Gruppen den Einstieg in die Umsetzung ihrer Wohnwünsche zu erleichtern, indem von einem qualifizierten Beratungsunternehmen kompetente und realistische Antworten auf grundlegende Fragestellungen gegeben werden. Dieses Ziel wurde erreicht. Die Umsetzung ihrer Projekte sollten die Gruppen dann wie alle anderen Bauwilligen eigenverantwortlich und ohne staatliche Hilfe organisieren.
Da das Beratungsangebot angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde, haben die Verwaltung und das Büro planW die Laufzeit des Modellprojekts bis zum 31.08.2021 verlängert und hoffen auf rege Nutzung des verbliebenen Kontingents. Im Herbst wird die Verwaltung eine Evaluierung des Modellprojektes durchführen und den Gremien zu gegebener Zeit über die Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse berichten.
