Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15627-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 29.03.2021 (21-15627) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Fragen 1 und 2:

 

Für die mit dem Aktenzeichen 0630/4626/2009 genehmigte Baumaßnahme (Nutzungsänderung vorhandener Gewerbeflächen zu einem Entertainmentcenter) ist mit Datum vom 29.04.2010 eine Teilschlussabnahme durchgeführt worden. Bei der Abnahme wurde festgestellt, dass 28 notwendige Einstellplätze noch nicht hergestellt waren. Eine Herstellung wurde mit Frist bis Ende Oktober 2010 angeordnet.

 

Für die mit Aktenzeichen 0630/1376/2011 genehmigte Baumaßnahme (Neubau einer Stellplatzanlage) wurde mit Datum vom 31.01.2012 eine Baugenehmigung erteilt. Eine umgehende Herstellung der Einstellplätze wurde angeordnet. Auf eine Schlussabnahme wurde verzichtet.

 

Zu Frage 3:

 

Mit Beantragung der Nutzungsänderung von Teilen des Entertainmentcenters (Spielhalle) in Zimmervermietung mit einem bordellartigen Betrieb (Az.: 60.3/5210/2019) berief sich der Antragsteller zum Nachweis der Einstellplätze auf die o. a. Ursprungsgenehmigung. Bei einer örtlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass die darin geforderten Einstellplätze bisher nicht umgesetzt worden sind.

 

Der Bauherr ist darauf hingewiesen worden, dass die Herstellung der Parkplätze zum Nachweis der notwendigen Einstellplätze erforderlich ist.

 

 

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