Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15751-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand und Weiterverfolgung "Campusstandort im berufsbildenden Schulwesen an der Salzdahlumer Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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23.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.04.2021 (Ds 21-15751) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Prüfung, ob eine Verlagerung der Technikakademie Braunschweig (TAB) an den Standort der Heinrich-Büssing-Schule (HBS) möglich ist, ist sehr komplex. Priorität haben in der Stadtverwaltung aktuell die herbeizuführenden Raumprogrammbeschlüsse im Rahmen von G8/G9 sowie aufgrund von Baugebietsentwicklungen zu erweiternder Grundschulen. Hinzu kommt, dass es einen Schulleiterwechsel an der HBS gegeben hat und die Schulleiterstelle an der TAB nach wie vor vakant ist. Daher gibt es noch kein Prüfungsergebnis.
Zu Frage 2:
Es ist geplant, das Prüfungsergebnis bis Ende dieses Jahres vorzulegen.
Zu Frage 3:
Bei der Planung des Ersatzbaus für die Helene-Engelbrecht-Schule (HES) wurden bereits mögliche Synergieeffekte für die auf dem Schulgelände an der Salzdahlumer Straße 85 gelegenen Schulen, HBS und Deutsche Müllerschule, berücksichtigt.
Es werden sich Synergien durch die im Neubau der HES integrierte Aula als Versammlungsstätte ergeben, da die Aula nach ihrer Errichtung auch den benachbarten Schulen zur Verfügung stehen wird. Auch die im Rahmen des Ersatzbaus der HES geplante Cafeteria kann zu Synergieeffekten führen. Ferner besteht die Möglichkeit, die zu errichtenden Schulhofflächen in ihrer Art und ihrem Aufbau so zu gestalten, dass alle ansässigen Schulen von diesen Freiflächen profitieren. Hinzu kommt, dass sich durch die zu prüfende Verlagerung der TAB an den Standort Salzdahlumer Straße Synergien im Rahmen einer möglichen Doppelnutzung von Laborräumen der HBS mit der TAB ergeben könnten.
