Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15756-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.04.2021 (Ds 21-15756) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit der beigefügten Ds 13861/14 nebst Anlage ist der Schulausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2014 über die Ergebnisse einer "Analyse des Bedarfs an Hallen und Räumen für den Schulsport in Braunschweig" unterrichtet worden. Das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung GbR (IKPS) war seinerzeit mit der Erstellung dieser Analyse beauftragt worden.

 

Die Analyse fußt auf Erhebungsdaten des Schuljahres 2012/2013. In der damaligen Mitteilung ist darauf hingewiesen worden, dass die Betrachtung der schulsportlichen Bedarfe auf der Ebene der Stadtbezirke erfolgte. Zwei Berechnungsmodi („faktisch“ und „rechnerisch“) wurden gewählt, bei denen jeweils die schulischen Bedarfe in Anlageneinheiten (AE) und der Bestand an städtischen bzw. für den Schulsport angemieteten Sporthallen gegenübergestellt und bilanziert wurden. Bei der faktischen Berechnung sind die tatsächlichen Hallengrößen unberücksichtigt geblieben, während in der rechnerischen Variante die Flächen der Sporthallen in m² anteilsmäßig eingegangen sind.

 

Die bilanzierten Einzelergebnisse der Stadtbezirke wurden anschließend aggregiert und zu jeweils einem gesamtstädtischen Ergebnis zusammengefasst. Danach ist für das Stadtgebiet ein faktischer Überhang von 8,1 AE und ein rechnerisches Fehlen von -0,2 AE ermittelt worden. Eine AE entspricht einer Sporthallengröße von 15 m x 27 m. Weitere Details zur Bedarfsberechnung an AE und zur Einordnung der Ergebnisse in den Stadtbezirken können der Mitteilung nebst Anlage entnommen werden.

 

Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen und der Rückkehr an den Gymnasien zum Abitur nach 13 Schuljahren ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Bedarfe verändert haben.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, IKPS in diesem Jahr mit einer Fortschreibung der damaligen Analyse auf der Basis dann aktuell zu erhebender Zahlen zu beauftragen.

 

Dieses vorausgeschickt werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.:

Ein rechnerisches Defizit gibt es aus schulfachlicher Sicht nach wie vor in den Stadtbezirken Westliches Ringgebiet, Innenstadt, Viewegs Garten-Bebelhof, Wabe-Schunter-Beberbach und Östliches Ringgebiet. Kapazitätsreserven an AE in Stadtbezirken, die überwiegend am Stadtrand liegen, werden insoweit genutzt, wie die Wegezeiten für die Schülerinnen und


Schüler der Schulen, in denen der schulsportliche Bedarf höher als das Angebot ist, für zumutbar gehalten werden.

 

Zu 2.:

Es wird auf den 2. Satz der Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

Zu 3.:

Vorrangig wird es als Aufgabe der Gesamtverwaltung darum gehen, zu prüfen, wie das Fehlen von Sporthallen in Stadtbezirken mit einem besonders hohen rechnerischen Defizit verringert werden kann. Zurzeit wird prioritär untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, das rechnerische Sporthallendefizit in den Stadtbezirken Innenstadt und Viewegs Garten-Bebelhof zu mindern, indem nach geeigneten Flächen für den Bau von Sporthallen gesucht wird. Wie schnell eine Realisierung des Neubaus von Sporthallen realisiert werden kann, hängt von der Verfügbarkeit von Flächen, den finanziellen Möglichkeiten und den Arbeitskapazitäten ab und wird im Einzelfall untersucht werden müssen.

 

 

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Anlagen

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