Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15802-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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29.04.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210251 Interimsmaßn. Schulen/baul. L. 2. BA
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210251 Interimsmaßn. Schulen/baul. L. 2. BA
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 90.700,00 € und außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 365.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021 Aufwand 0,00 €
Haushaltsansatz 2021 Auszahlung 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 90.700,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlung: 365.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 455.700,00 €
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 der Schaffung einer baulichen Interimslösung für verschiedene bauliche Maßnahmen an Schulen (2. BA) zugestimmt und die Gesamtkosten mit 3.455.700 € festgestellt - vgl. Vorlage 21-15297-.
Die Interimslösung soll der temporären Auslagerung von Schulklassen bei einer Sanierung oder einem Umbau dienen. Als erster Nutzer ist das GY Neue Oberschule vorgesehen, welches für die bauliche Erweiterung vorgesehen ist (Wechsel G8/G9).
Im Haushaltsjahr 2019/2020 standen bei dem Projekt „Interimsmaßnahmen Schulen 2. BA (4E.210251)“ insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Um die Maßnahme jetzt beginnen zu können, fehlen Haushaltsmittel i. H. v. 455.700 €, die außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Mittelbereitstellung wird damit begründet, dass für diverse Schulen, an denen zukünftig Baumaßnahmen stattfinden sollen, eine Interimslösung benötigt wird und sich durch die Bereitstellung einer zentralen Unterbringungsmöglichkeit für verschiedene Schulen Synergieeffekte ergeben. Es handelt sich um einen Bau in Holztafelbauweise, der auch örtlich umgesetzt werden kann. Im Falle einer Verschiebung der Erstellung dieser Interimsmaßnahme (2. BA) ist wegen der nach wie vor hohen Indexsteigerung nach Einschätzung der Bauverwaltung mit Mehrkosten zu rechnen.
Zugleich ist davon auszugehen, dass durch die bereits eingebundenen Planungsbüros Nachforderungen wegen eines gestörten und verlängerten Projektablaufes gestellt werden.
Als Deckungsmittel sollen die Haushaltsmittel des Projektes „GS Altmühlstraße / Fassadensanierung (4E.210250)“ herangezogen werden. Die an der GS geplante Maßnahme soll gebündelt mit anderen notwendigen Maßnahmen an der Schule durchgeführt werden. Es sind Nachveranschlagungen der Haushaltsmittel ab 2022 erforderlich.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4E.210250.00.505/ 421110 | GS Altmühlstraße / Fassadensanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 455.700 € |
