Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-15808-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Braunschweig begrüßt die Pläne zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Seit dem Jahr 1967 wurden dort radioaktive Abfälle eingelagert. Die Langzeitsicherheit ist aus heutiger Sicht nicht mehr gegeben, und der Deutsche Bundestag hat die Rückholung 2013 gesetzlich festgeschrieben. Da zurzeit in Deutschland kein annahmebereites Endlager für die radioaktiven Abfälle besteht, müssen die radioaktiven Abfälle so lange in einer geeigneten Einrichtung an der Tagesoberfläche zwischengelagert werden, bis sie an ein noch zu errichtendes Endlager abgegeben werden können.

 

Im Februar 2021 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bekanntgegeben, dass die Entscheidung für einen assenahen Standort für das Zwischenlager überprüft wird. Der Rat der Stadt Braunschweig begrüßt diese Entscheidung.

 

Darüber hinaus erbittet der Rat der Stadt Braunschweig das zuständige Bundesministerium und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH um eine transparente Darstellung
- des erfolgten wissenschaftlichen Vergleichs der assenahen und assefernen Standorte, die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Bundesregierung in die Überlegungen einbezogen wurden sowie
- der Begründung der Auswahlentscheidung für den bisherigen Standort eines Zwischenlagers nahe Remlingen.

Außerdem fordert der Rat der Stadt Braunschweig für den Fall, dass die Bundesregierung an einem assenahen Standort nahe Remlingen festhält,
- eine Dokumentation der radioaktiven Umgebungsstrahlung vor Baubeginn,
- eine regelmäßige (mindestens jährliche) Berichterstattung über die Strahlenschutzüberwachung,
- ein dauerhaftes, umfassendes Gesundheitsmonitoring mit jährlicher Berichterstattung,
- eine rechtssichere Beschränkung des Zwischenlagers auf nur aus Asse II zurückgeholten Atommüll durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages,
- eine transparente Information über Auswirkungen auf die Stadt Braunschweig (z. B. Umwelt, Gesundheitsaspekte, Infrastruktur, Arbeitsplätze, Firmen, Transportaufkommen),
- die sofortige, transparente, nachvollziehbare und wissenschaftliche Suche nach einem Endlagerstandort (somit vor 2031) und schnellstmögliche Einrichtung und Inbetriebnahme des Endlagers (somit vor 2050) sowie
- die Limitierung der Zwischenlagerung auf 40 Jahre bzw. bis zur Abgabe in ein Endlager.

Grundsätzlich ist rechtssicher und uneingeschränkt auszuschließen, dass Atommüll aus anderen Standorten in dem für die radioaktiven Abfälle aus der Asse vorgesehenen Zwischenlager verarbeitet oder gelagert wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schachtanlage Asse II wurde von 1900 bis 1964 für den Kali- und Salzabbau angelegt und genutzt. Ab 1967 wurden in der vom Bund erworbenen Schachtanlage schwach- und mittelradioaktive Stoffe eingelagert. Bis 1978 wurden rund 47.000 Kubikmeter dieser Stoffe in das Bergwerk eingelagert.

Nachdem 2009 eine Stilllegung ohne Langzeitsicherheitsnachweis nach Bergrecht scheiterte, wurde die Anlage unter Atomrecht gestellt und 2013 die rechtliche Grundlage für eine Rückholung der eingelagerten Substanzen geschaffen. Seitdem erfolgen die Rückholungsplanungen sowie vorbereitende Maßnahmen, sowohl über- als auch untertage.

Von 2014 bis 2019 erfolgte die Durchführung eines Standortauswahlprozesses für ein Zwischenlager für die rückgeholten Stoffe nach Kriterien, welche durch das Bundesamt für Strahlenschutz unter Beteiligung der Asse-2-Begleitgruppe sowie der Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung erarbeitet wurden. Als Ergebnis dieses Auswahlprozesses wurden fünf Standorte in der räumlichen Nähe zum neu zu erstellenden Förderschacht Asse 5 bei Remlingen präsentiert.

Die Nicht-Berücksichtigung asseferner Standorte ist als nachlässig zu bewerten und gehört begründet und erneut gründlich geprüft und abgewogen. Eine Zwischenlagerung von atomaren Stoffen über Tage birgt die Gefahr, dass die Umgebungsstrahlung zunimmt und damit eine Gefahr für die Bevölkerung entsteht, daher muss diese Art der Zwischenlagerung unbedingt von einem engmaschigen Monitoring mit regelmäßiger öffentlicher Präsentation der Ergebnisse begleitet werden.

Außerdem darf die Notlösung eines Zwischenlagers, welches an die Schachtanlage Asse II angeschlossen ist, nicht dazu genutzt werden, anderen als den aus der Asse stammenden Müll aufzunehmen, bis ein entsprechendes Endlager zur Verfügung steht.

Zur Minimierung der Gefahren für Bevölkerung und Umwelt in der Region Asse ist auch die Suche nach einem Endlager für die Aufnahme des Assemülls sofort unter wissenschaftlichen und transparenten Kriterien voranzutreiben. Der Beschluss einer Resolution zu diesem Zwischenlager ist auch aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen für die Stadt Braunschweig aus einem solchen nahen Zwischenlager unerlässlich.

 

Quellen:
https://www.bge.de/de/asse/meldungen-undpressemitteilungen/archiv/meldung/news/2020/7/470-asse/

https://www.bge.de/de/asse/themenschwerpunkte/themenschwerpunkt-rueckholung/diezwischenlagerung/
https://www.bge.de/de/asse/kurzinformationen/rueckholung-der-radioaktiven-abfaelle/
https://www.bge.de/de/asse/kurzinformationen/geschichte-der-schachtanlage-asse-ii/
Standortauswahl für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (BGE 2019)
Kreistagsinformationssystem Landkreis Wolfenbüttel (Vorlage-Nr. XVIII-0636/2020)
Ratsinformationssystem Stadt Wolfenbüttel (Vorlage 0244/2020/1)

 

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