Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15909

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Geldwäsche dient hauptsächlich dazu, Gewinne aus Menschenhandel, Drogengeschäften oder Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu verschleiern und destabilisiert langfristig eine freiheitlich demokratische Gesellschaft indem sie zu Bedrohung von Amtsträgern und Richtern führen kann und die ehrbaren Kaufleute und Handwerker aus ihren Branchen vertreibt - wie wir auch in Europa sehen können.

 

Inwieweit stärkt die Stadt die präventive Seite der Geldwäsche und welche Verbesserungsmöglichkeiten wünscht sich die Verwaltung um kriminellen Banden und Einzeltätern auf die Spur zu kommen?

 

Werden Abgleiche - im Hinblick auf die Plausibilität von Wirtschaftsdaten und Kennziffern - vorgenommen in Bezug auf Jobcenter, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Zoll (Kfz-Daten) und Finanzamt?

 

Zu dem Nichtfinanzsektor zählen die klassischen Geldwäsche-Unternehmen wie Gastronomie (Döner, Pizza, Kebap etc.) oder Auto-Handel, Shisha-Bars und Barber-Shops.
Welche Unterstützung bietet die Stadt, dass Verdachtsfälle gemeldet werden und damit die Verschleierung von Geldströmen verhindert wird?

 

Sachverhalt:

Die Bekämpfung von Geldwäsche hat eine repressive Seite, bei der es den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll) darum geht, die Täter zu ergreifen und zu bestrafen. Zudem gibt es eine präventive Seite, denn bereits das Melden von Verdachtsfällen soll die Transparenz von Finanzströmen erhöhen und die Verschleierung von Geldströmen verhindern. Das Geldwäschegesetz, aus dem sich auch Aufgaben für die Stadt Braunschweig ergeben, ist präventiv ausgerichtet.

Die Stadt Braunschweig ist die nach § 50 Nr. 9 Geldwäschegesetz (GwG) zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zu den Verpflichteten nach § 2 I GwG gehören unter anderem gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, nicht verkammerte Rechtsbeistände sowie Versicherungsvermittler.

Zu Fällen von Bandenkriminalität und deren Aktivitäten in Braunschweig liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

Wie kann das in einer Stadt mit 250.000 Einwohnern sein, da hier die gleichen Möglichkeiten zur Geldwäsche und illegalen Geschäften bestehen, wie überall in der Bundesrepublik - insbesondere den Clan-Hochburgen NRW, Bremen, Peine (Bedrohung einer Polizistin durch Clans), Salzgitter (Schüsse, Tötungen, "Ehrenmorde" etc.) und Berlin?

Laut dem LKA "Lagebild Clankriminalität" (Kriminelle Clanstrukturen in Niedersachsen 2019) lagen in der Polizeidirektion BS 250 Fälle mit Clanbezug (auch bekannt als "Organisierte Kriminalität" oder Bandenkriminalität) vor, hinter Hannover mit 274 und Oldenburg mit 259 Fällen.

Vor den aktuellen Ereignissen in der Weststadt - mit Schüssen auf Personen und Straßenbahn-Fahrgäste - verwundert es umso mehr, dass der Verwaltung keine Erkenntnisse über Bandenkriminalität vorliegen sollen. Selbst der Innenminister äußerte sich in dem Sinne, dass es sich um Clankriminalität handele und diese in Niedersachsen keinen Platz haben dürfe: "Diese Form der Gewalt sei beachtlich", so Pistorius. Kriminelle Clanmitglieder seien "gewalttätig, treten mit überhöhtem Ehrgefühl und großer Respektlosigkeit auf, sie beachten geltende Gesetze und Regeln nicht."

Warum wird - präventiv - nicht mehr gegen die illegalen Finanzierungsmöglichkeiten dieser Banden und Clans unternommen?

So schafft sich - entgegen aller Wahlkampfbehauptungen des Innenministers - die Clankriminalität eben doch (seit vielen Jahren) ihren Platz und wird nicht nur nicht effektiv bekämpft, sondern geht nahezu ungestört inmitten niedersächsischer Städte ihrem kriminellen Treiben nach.

Damit wird - offensichtlich - die konkrete Gefährdung an Leib und Leben der Bevölkerung bewusst in Kauf genommen und die kriminelle und staatszersetzende Unterwanderung der offenen Gesellschaft toleriert.

 

 

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