Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14454-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


1. Die in der Verwaltungsvorlage dargestellte Vorzugslösung (Vorlage 20-14454, Anlage 2) wird als planerische Grundlage für die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Hagenmarktes verwendet. Dabei werden im Verlauf des Planungsprozesses folgende Aspekte berücksichtigt und umgesetzt:

 

a) Lediglich im südlichen Bereich des Platzes, nicht aber auf dem Hauptteil des Platzes, wird eine wassergebundene Decke unter Einbeziehung der derzeitigen Stichstraße geplant.

 

b) Im nördlichen Bereich wird die Rasenfläche um Blühwiesenstreifen oder niedrig wachende Büsche ergänzt, die zugleich Lärm- und Staubeinträge mindern. Alternativ kann auch eine jahreszeitlich angepasste Bepflanzung mit Blumen erfolgen (vgl. Vorplatz des Staatstheaters).

 

c) Bei der Bepflanzung des Hagenmarktes sind Bäume zu wählen, deren Größe von Anfang an einen möglichst grünen und kompletten Eindruck des Platzes erzeugt.

 

d) Die Baumscheiben um die Bäume herum sind nach dem Vorbild des Bankplatzes möglichst großzügig anzulegen und mit blühenden Stauden oder einer Blumenmischung zu bepflanzen, um insektenfreundliche Inseln auf dem Platz zu schaffen und einen Beitrag zur Biodiversität in der Innenstadt zu leisten.

 

e) Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sind ausreichend Sitzgelegenheiten auf dem Platz vorzusehen. Dabei sollen sowohl Kreisbänke um Bäume als auch seniorengerechte Bänke mit Rücken- und Armlehnen ausgewählt werden.

 

f) Die Hinweisschilder zur Historie des Platzes (Tafeln und Stelen) werden an einer Stelle gebündelt.

 

g) Eine insektenfreundliche Beleuchtung ist im gesamten Planungsbereich vorzusehen.


h) Für mögliche kleinere Veranstaltungen wird ein Strom- und Wasseranschluss im südlichen Bereich des Platzes installiert.

 

i) Es ist sicherzustellen, dass der Fahrradverkehr und die auf dem Platz geplante Erweiterung der Außengastronomie sich nicht gegenseitig behindern, z. B. durch entsprechende Farbgebungen der für die Radfahrenden vorgesehenen Bereiche.

2. Das unmittelbare Brunnenumfeld (Vorlage 20-14454, Anlagen 3 und 4) soll auch zukünftig als unversiegelte Platz- und Aufenthaltsfläche genutzt werden und daher aus der im Bebauungsplan IN 28 festgesetzten Nutzung Verkehrsfläche eingezogen werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

 

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