Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-15774-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten, ihre fachliche Einschätzung, inhaltlichen Konzeptionen und die konkret geplanten Vorhaben zum Thema Digitalisierung in Bezug auf das mobile Arbeiten (Home-Office) in detaillierter Form aufzubereiten und noch vor Beginn der Sommerferien in einer Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vorzustellen. 

Dabei wird gebeten, unter anderem auf die nachfolgenden Punkte einzugehen und darzustellen,

- welche Arbeiten zu welchem Anteil im Home-Office erledigt werden können,

- welche technischen Maßnahmen und Vorbereitungen (z.B. Software, Hardware, Ausstattung) dafür notwendig sind,

- welche organisatorischen und prozessualen Regelungen getroffen werden müssen,

- welche Fortbildungen und Sensibilisierungen notwendig werden,

- welche Risiken und Vorzüge die Verwaltung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht,

-  welche Auswirkungen bei Umsetzung für das Büro- und Arbeitsplatzkonzept der Stadtverwaltung bestehen und

- welche Haltung innerhalb der Belegschaft und beim Personalrat zu diesem Thema bestehen. 

 

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Sachverhalt

 

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgenden Antrag: Digitalisierung nachhaltig und gerecht gestalten - https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1020269&noCache=1

Sachverhalt:

Durch die Pandemie hat eine Vielzahl von Betrieben und Verwaltungen Erfahrungen mit der Umsetzung von Home-Office gemacht. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begeistert das Thema Home-Office und es besteht der Wunsch dies auch zukünftig als ein dauerhaftes Angebot nutzen zu können. Neben der Begeisterung gibt es allerdings auch Kritik und Risiken sowie eine Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Hürden. Eine detaillierte

Analyse und Konzeption wie das Thema innerhalb der Stadtverwaltung künftig behandelt werden soll und welche Hürden abgebaut werden müssen, ist für weitere Diskussionen unerlässlich, auch wenn die Organisationshoheit bei der Verwaltung und nicht bei den politischen Gremien liegt.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

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Erläuterungen und Hinweise