Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14454-08
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommentierung des interfraktionellen Änderungsantrags 20-14454-07 zur Umgestaltung des Hagenmarktes und Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0120 Stadtentwicklung und Statistik
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Interfraktioneller Antrag zur Gestaltung des Hagenmarktes
Die Verwaltung hat den interfraktionellen Änderungsantrag 20-14454-07 vom 28.04.2021 und die darin beschriebenen inhaltlichen Forderungen a bis g geprüft. Der Änderungsantrag will einerseits an der bestehenden Gestaltungskonzeption - sternförmig geteilte Rasenfläche mit hochstämmigen Bäumen und grobfugige gepflasterte Wege bzw. Bereiche um den Brunnen - festhalten, andererseits werden aber neue gestalterisch wirksame Forderungen formuliert, die von der bisherigen Gestaltungskonzeption abweichen.
Dies sind zum Beispiel:
- Ein Blühstreifen im nördlichen Bereich bzw. niedrig wachsende Büsche (bisher nicht vorhanden)
- Mindestens 30 mittel- und großkronige Bäume (bisher Robinien)
- Großzügige Baumscheiben um die Bäume (unglücklich in Rasenflächen)
- Kreisförmige neue Bänke um einzelne Bäume (nicht inklusiv erreichbar in Rasenflächen)
Weiter wird im Änderungsantrag gefordert, dass diese sich am bisherigen Zustand orientierende Umgestaltung „weitestgehend barrierefrei“ sein soll.
Dies steht im Widerspruch zum Festhalten an den Rasenflächen und den derzeit vorhandenen grobfugigen Pflasterflächen, da diese Flächen nicht bzw. nur wenig barrierefrei sind. Die Verwaltung kommt insofern zu dem Schluss, dass eine in sich stimmige, konsequente und inklusive Planungskonzeption mit diesen sich zum Teil widersprechenden Vorgaben nicht möglich ist.
Darüber hinaus hält es die Verwaltung vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Bedeutung des historischen Hagenmarktes für nicht möglich, dass eine fundierte Fachplanung für städtebaulich bedeutsame öffentliche Räume durch einige schriftlich vorliegende Vorgaben in einem politischen Beschluss ersetzt werden. Eine derartige Entscheidung würde einer für diesen besonderen Ort angemessenen Planungskultur nicht entsprechen. Eine vom Rat beschlossene planerische Grundlage, ein qualifizierter Planungs- und Entwurfsprozess und eine sich daran anschließende Ausführungsplanung sind aus Sicht der Verwaltung unverzichtbar.
Bisheriger Planungsprozess
Nahezu alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger kennen diesen Platz. Er ist ein markanter Eingang für viele Menschen aus den Braunschweiger Ortsteilen sowie für Pendlerinnen und Pendler aus der Region. Der Platz markiert außerdem den nordöstlichen Punkt des Cityrings, der die Innenstadt umschließt. Die breite Wahrnehmung rechtfertigt es, nicht nur die Anlieger, sondern weit darüber hinaus die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Vorstellungen zur Gestaltung des Hagenmarkts zu beteiligen.
Die bisherige Grundlage zur Neugestaltung des Hagenmarktes basierte auf der Vorstellung einen gut durchgrünten Platz zu schaffen, der universell nutzbar ist, der den Begriff Markt im Namen des Platzes wieder erkennen lässt, der im Bereich der südlichen und westlichen Platzkante auch urbane Qualitäten hat und somit an Aufenthaltsqualität und Anziehungskraft wieder gewinnt. Insgesamt sollte ein attraktiver und interessanter Stadtplatz mit hohem Grünanteil entstehen.
Der vorliegenden Planung ging ein langer und komplexer Beteiligungsprozess voraus, an dem sich viele Bürger*innen und Bürger und auch viele Anlieger*innen sehr engagiert beteiligt haben.
Die Verwaltung hat davon ausgehend dem Planungs- und Umweltausschuss die Planungsvarianten A1 und B1 in der Vorlage 20-14454-04 vorgeschlagen und zur Kenntnis genommen, dass diese dem Wunsch der Politik nach höheren Grünanteilen nicht ausreichend entsprochen haben. Die Verwaltung hält es nicht für sinnvoll diese Planungsvarianten weiter zu überarbeiten, da ein Bezug zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung damit verlorengehen würde.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Die Verwaltung schlägt eine Zäsur im Planungsprozess zur Umgestaltung des Hagenmarktes vor und empfiehlt einen Neustart mit erneut abgestimmten Planungsanforderungen für den in der Abbildung dargestellten Planungsbereich.
Die Planungen für die Lange Straße, Hagenbrücke und Bohlweg sowie für die Verkehrskreuzung am Hagenmarkt sollen nicht geändert werden, da es dazu Einvernehmen gab und die Leistungsfähigkeit bereits durch mikroskopische Simulation nachgewiesen wurde. Für den in der Abbildung dargestellten Bereich soll ein beschränkter Realisierungswettbewerb ausgeschrieben werden.

In Vorbereitung dazu müssen die Ziele erneut abgestimmt werden. Dazu empfiehlt die Verwaltung eine zeitlich begrenzte Onlinebefragung, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Darüber hinaus werden die Fraktionen aufgefordert ihre Ziele zu formulieren. Diese Anregungen werden ausgewertet und bei der Erarbeitung einer Wettbewerbsauslobung abgewogen. Den politischen Gremien (Stadtbezirksrat Innenstadt und Planungs-und Umweltausschuss) werden die Auslobungsunterlagen zum Beschluss vorgelegt.
Es sollten in der Folge ca. zehn namhafte Freiraumplanungsbüros aufgefordert werden, sich zu beteiligen. In der Wettbewerbsjury sollten die politischen Parteien wie gewohnt vertreten sein, damit eine Siegerlösung im Nachgang auch die politische Zustimmung erhält.
Vor der Jurysitzung sollten Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, die Ergebnisse zu sehen und ein Votum abzugeben. Diese Voten würden von einer Wettbewerbsvorprüfung aufbereitet und der Jury vor der Sitzung präsentiert und könnten so ein wichtiges Stimmungsbild für die Jury liefern.
Nach einer entsprechenden positiven Aufnahme dieses Vorschlags würde die Verwaltung eine Wettbewerbsauslobung erarbeiten und zur Abstimmung den genannten Gremien vorschlagen. Ziel bleibt es einen Entwurf vorzulegen, der gleichermaßen eine professionelle Planung darstellt, aber auch den politischen Erwartungen gerecht wird.
