Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15804-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Pop-up-Radweg verstetigen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.05.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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30.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag 21-15804 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Baulich geschützte Radfahrstreifen, insbesondere in der Innenstadt
Der Rat hat mit dem Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ (Maßnahme Z2) beschlossen, dass eine Umgestaltung von Innenstadtstraßen im Rahmen einer Konzeption für mehrere Straßen im Zusammenhang bearbeitet werden soll. Dadurch können Verlagerungseffekte berücksichtigt werden und es kann vermieden werden, dass sich einzelne Lösungen gegenseitig behindern, oder dass einzelne Verkehrsarten die Innenstadt nicht mehr gut erreichen können.
Gemäß dem Ratsbeschluss zum Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ hat die Verwaltung Planstellen zur Förderung des Radverkehrs in den Stellenplanentwurf 2021 aufgenommen. Eine der vier mit dem Stellenplan beschlossenen Planstellen zur Förderung des Radverkehrs ist für konzeptionelle Planungen u.a. im Innenstadtbereich vorgesehen. Vorrangig sollen neben Standards für Fahrradstraßen (Maßnahme 6.1) die Maßnahmen 4.1 (Geschützte Radfahrstreifen (Protected bike lanes)) und Z2 (Konzepterstellung zur Umgestaltung von Innenstadtstraßen) dort bearbeitet werden. Derzeit laufen die Stellenbesetzungsverfahren. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Stellenplans ist mit der Stellenbesetzung zum Herbst 2021 und mit ersten Umsetzungsvorschlägen für geschützte Radfahrstreifen im Frühjahr 2022 zu rechnen.
Dass geschützte Radfahrstreifen einer grundlegenden Planung bedürfen und nicht durch die Beibehaltung von vorübergehend zur Absicherung einer Demonstration getroffenen Absperrmaßnahmen realisiert werden können, wird in den folgenden Absätzen erläutert.
Rahmenbedingungen der angemeldeten Versammlung
Am Freitag, den 30.04.2021, fand in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr eine Fahrraddemonstration mit dem Titel „Der Grüne Weg“ statt. In Anlehnung an eine sogenannte Pop-Up-Bike-Lane sind Demonstrationsteilnehmer mit Fahrrädern auf der Strecke zwischen der Wendenstraße, Ecke Kaiserstraße bis Schlossplatz auf der rechten Fahrspur gefahren.
Es handelte sich dabei um eine bei der Versammlungsbehörde angezeigte Versammlung. Um eine verkehrssichere Durchführung der Versammlung neben dem weiterhin fließenden Straßenverkehr zu gewährleisten, wurde auf Bitte der Polizei und der Versammlungsbehörde der westliche Fahrstreifen in dem genannten Streckenabschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt (Anordnung durch die Verkehrsbehörde, Finanzierung in der Größenordnung von 3.000 € für 4 Stunden und Umsetzung durch die Stadt als Straßenbaulastträger (mit Bellis)). Da die Versammlung nicht an den Kreuzungen Hagenmarkt, Hagenscharrn und Steinweg unterbrochen werden konnte (sonst hätten die Radfahrenden im Kreuzungsbereich auf den benutzungspflichtigen und separat signalisierten Radweg wechseln müssen) und weil die Räumzeiten der Lichtsignalanlagen (LSA) ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtet sind, hat die Polizei die betroffenen Bereiche personell überwacht und geregelt.
Im Vorfeld fand für die Versammlung eine Abstimmung zwischen dem Anmelder, der Polizei und der Versammlungsbehörde statt. Folgende Punkte waren dabei bezüglich der Durchführung der Demonstration vereinbart worden:
- Es ist erforderlich, dass der rechte Fahrstreifen stadteinwärts ab „Wendenstraße“/Einmündung „Kaiserstraße“ bis „Bohlweg“ Höhe Haus Nr. 10 mit Baken für die Durchführung der Versammlung abgesperrt wird.
- An den Kreuzungen Hagenmarkt und Steinweg soll ein Abbiegen nach rechts (nach Westen) durch die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht möglich sein, um Unfälle zu vermeiden.
- Für die Rechtabbieger am Hagenmarkt nach rechts (nach Westen) wird eine Umleitung über die Kaiserstraße und Reichsstraße ausgeschildert; für die Rechtabbieger in die Dankwardstraße ist keine Umleitung vorgesehen.
- Die Versammlung wird die Signalanlagen an den jeweiligen Kreuzungen/Fußgängerquerungen berücksichtigen (auch wenn die Versammlung ausdrücklich kein Straßenverkehr ist). Somit bleibt ein Querverkehr über die Kreuzungen von Ost nach West sowie das Queren durch Fußgänger weiterhin möglich.
- Die Zu- und Abfahrt im Bereich der Wendenstraße/Werder wird gesperrt.
- Am Ende des abgesperrten Fahrstreifens (Höhe Bohlweg Haus Nr. 10) haben sich die Versammlungsteilnehmenden selbst wieder in den „regulären“ Verkehr einzuordnen.
- Parkverbote werden für den Zeitraum der Versammlung entlang der Strecke auf dem Bohlweg (Haus Nr. 10 – 16) eingerichtet (Motorradparkplätze, Taxi, Ladezone).
- Die Haltestelle „Rathaus“ für den Busverkehr muss für die Dauer der Demo ersatzlos gestrichen werden.
- Der Taxistand am Hagenmarkt wird zur Hagenbrücke/Küchenstraße verlegt.
- Die Polizei muss die Kreuzungsbereiche personell überwachen und regeln.
Auf Grundlage dieser Bedingungen, insbesondere der Polizeibegleitung, konnte die angezeigte Versammlung mit der vorgesehenen Dauer von vier Stunden erfolgen. Die sich daraus ergebenden verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere für den Kraftfahrzeugverkehr - werden für das genannte Zeitfenster als ausnahmsweise, keinesfalls aber dauerhaft vertretbar eingestuft.
Auswirkungen einer eventuellen Verstetigung gemäß Beschlussvorschlag
Der Antrag „Pop-up-Radwege verstetigen“ sieht vor, dass die geschilderte Führung für den Radverkehr in Nord-Süd-Richtung bis zum Ende der Sommerferien beibehalten wird.
Die Bedingungen für die Durchführung einer angemeldeten Versammlung sind jedoch keinesfalls deckungsgleich mit denen für die temporäre Verstetigung einer solchen Maßnahme. Die verkehrliche Situation einer vorübergehenden Maßnahme an einem einzigen Nachmittag ist nicht vergleichbar mit der an anderen Wochentagen bzw. anderen Zeitfenstern im Tagesverlauf und insbesondere nicht vergleichbar mit einer durchgehenden Regelung. Daher wären zwingend zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um eine verkehrliche Machbarkeit erreichen zu können.
Hierfür sind insbesondere die Knotenpunkte und dort besonders die Rechtsabbieger am Hagenmarkt und Bohlweg/Dankwardstraße zu berücksichtigen.
Im Fall einer temporären Verstetigung würden sich (abweichend von der Durchführung einer angemeldeten kurzfristigen Versammlung) folgende zusätzliche Anforderungen an die verkehrliche Machbarkeit ergeben:
Einrichtung erforderlicher Umleitungen bzw. Blockumfahrten:
- Zusätzlich zur Ausweisung einer Umleitung als Alternative für die Wegnahme des Rechtsabbiegers am Hagenmarkt müsste eine Umleitung für den Rechtsabbieger Bohlweg/Dankwardstraße angeboten werden, voraussichtlich ab Hagenmarkt über Schöppenstedter Straße.
- Großräumige Blockumfahrungen für viele Verkehrsteilnehmer wären erforderlich.
- Für den wegfallenden Rechtsabbieger am Hagenmarkt könnte ggf. die Umleitung über Kaiserstraße und Reichsstraße beibehalten werden; vorab müsste diesbezüglich eine Prüfung der Kurvenradien auch für mehrachsige Fahrzeuge erfolgen. Allerdings wäre dies eine Verlagerung des Verkehrs vom Hauptverkehrsstraßennetz auf untergeordnete Straßen mit damit verbundenen Nachteilen für die Anlieger. Die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen für den Fuß- und Radverkehr muss dabei besonders berücksichtigt werden.
Anpassung der Signalisierung an den Knotenpunkten:
- Die Führung des Pop-up-Radwegs kann nicht ohne Änderungen über die vorhandene LSA-Technik abgesichert werden.
- Im Falle einer temporären Verstetigung wäre eine Prüfung der Signalisierung und insbesondere der Räumzeiten unbedingt vorzunehmen, um Aussagen über mögliche Einbußen der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und den Umfang von Umprogrammierungen treffen zu können.
- Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit ist sowohl für den Bereich Hagenmarkt als auch für die Signalisierung Schöppensteder Straße und Steinweg/Bohlweg erforderlich.
- Die Beschilderung und die Signalgeber müssten geändert werden, da derzeit die begleitenden Radwege und nicht die Fahrbahn für den Radverkehr signalisiert sind.
Absicherung der Strecke des vorgesehenen Pop-up-Radwegs:
- Für angemeldete Versammlungen gilt eine andere Rechtsgrundlage bezüglich einer verkehrlichen Machbarkeit als für die temporäre Verstetigung.
- Die Versammlung wurde durch die Polizei insbesondere im Bereich der Knotenpunkte überwacht und geregelt; im regulären Straßenverkehr wäre diese Absicherung nicht mehr gegeben.
- Vor diesem Hintergrund gilt es, im Falle einer temporären Verstetigung Maßnahmen der Absicherung und zugunsten der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu treffen. Als temporäre Maßnahmen wie z. B. Baken wären diese fortlaufend wie bei Baustellen gegen Vergütung kontrollieren zu lassen.
Anlieferverkehr im Bereich des Bohlweg:
- Für die am Bohlweg ansässigen Geschäfte und Lokale bestehen Anliefermöglichkeiten ausschließlich über den Bohlweg.
- Die temporäre Verstetigung des Pop-up-Radwegs und die damit verbundene Wegnahme des Seitenstreifens führen dazu, dass Möglichkeiten für die Belieferung fehlen. Vertretbare Lösungen sind nicht absehbar.
Situation Hagenscharrn:
- Aktuell ist im Bereich Hagenscharrn eine Baustelle eingerichtet. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme Hagenscharrn wird diese als Einbahnstraße von der Casparistraße aus kommend eingerichtet und die Ausfahrt erfolgt über den Bohlweg.
- Im Falle einer temporären Verstetigung des Pop-up-Radwegs müsste der Ausfahrtbereich sinnvoll geregelt werden.
Wegfall der Taxistände, Motorradstellplätze und Bushaltestelle „Rathaus“:
- Im Falle einer temporären Verstetigung des Pop-up-Radwegs gilt es zusätzlich zu klären, wie der Wegfall der Taxistände, der Motorradstellplätze und der Bushaltestelle kompensiert werden kann.
Fazit
Zusammengefasst ist ein Pop-up-Radweg auf der Demonstrationsstrecke mit einer Reihe von Anforderungen verbunden, die nur durch umfangreiche verkehrliche Maßnahmen sichergestellt werden könnten.
Dies zeigt exemplarisch, wie voraussetzungsvoll die Realisierung von geschützten Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) gerade im Innenstadtbereich ist. Die Verwaltung steht der Einrichtung von geschützten Radfahrstreifen offen gegenüber. Allerdings braucht es vorangehende komplexe konzeptionelle Abwägungen, um solche Führungen für den Radverkehr an geeigneten Stellen einzurichten. Diese erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“, Maßnahme 4.1. Diese wird mit Blick auf das Konzept zur Umgestaltung von Innenstadtstraßen (Z2) in Abhängigkeit von der Personalverfügbarkeit bearbeitet werden.
Ausdrücklich handelte es sich am 30.04.2021 nicht um einen Verkehrsversuch, der die Machbarkeit einer Protected Bike Lane nachweist, sondern es handelte sich um eine Versammlung nach Versammlungsrecht, die außerhalb des Straßenverkehrs und unter Schutz der Polizei stattfand.
