Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15866-01
Grunddaten
- Betreff:
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Konsequenzen aus Nichtumsetzung von geplanten Baumaßnahmen der Firma Eckert & Ziegler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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04.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 22.04.2021 (21-15866) wird wie folgt Stellung
genommen:
Unter baurechtlichen Gesichtspunkten ermächtigen die der Fragestellung zugrunde liegenden Baugenehmigungen zur Durchführung der Baumaßnahmen, sie verpflichten das Unternehmen aber nicht hierzu. Die Baugenehmigungen enthalten keine per Auflage festgesetzten Umsetzungsfristen; zum Teil handelt es sich auch um Maßnahmen, die ausschließlich zur Verbesserung von Betriebsabläufen vorgesehen waren.
Da mangels strahlenschutzrechtlicher Fachkenntnisse und Zuständigkeiten die Notwendigkeit der Umsetzung der Baumaßnahmen durch die Verwaltung nicht beurteilt werden kann, werden die Fragen an das Niedersächsische Umweltministerium weitergegeben. Der Stadtbezirksrat wird über die Antwort des Ministeriums informiert.
I. A.
