Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15342

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg für Natur-, Arten- und Gewässerschutz umfassen auch besondere Maßnahmen für Randstreifen von Gewässern.

 

Bei der Bewirtschaftung von Feldern, die neben Gewässern verlaufen, haben die Partner vereinbart, einen breiten Randstreifen stehen zu lassen, wo sich Natur entwickeln kann. Dieser bemisst sich an der Bedeutung des Gewässers: 10 Meter an einem großen Fluss, z. B. Weser oder Elbe (1. Ordnung) 5 Meter an einem mittleren Gewässer, z. B. an der Leine (2. Ordnung) oder 3 Meter an einem kleineren Fluss oder Bach (Gewässer 3. Ordnung). In diesen Streifen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. …

 

Von diesen Regelungen ausgeschlossen sind Gewässer, die regelmäßig weniger als 6 Monate im Jahr wasserführend sind. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und Dünger wird auf den Flächen der Gewässerrandstreifen untersagt. Für die Schaffung von Gewässerrandstreifen wird ein Ausgleich analog § 52 Abs. 5 WHG gezahlt, wenn Flächenbewirtschafter in Folge der erhöhten Anforderungen an die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung wirtschaftliche Nachteile erleiden.

Laut Gewässerunterhaltungsverordnung der Stadt BS ist in unserem Stadtbezirk nur die Wabe ein Gewässer zweiter Ordnung. Alle anderen offenen Gewässer sind Gewässer dritten Ordnung.

 

Kartenmaterial: http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/wasser/pdf_wasser/2021_01_Gewaesserunterhaltung_Zustaendigkeiten.pdf

 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

1. Welche der Gewässer zweiter und dritter Ordnung im Stadtbezirk weisen ganz oder teilweise noch unzureichend breite Randstreifen nach der Maßgabe des Niedersächsischen Weges für Artenschutz und Biodiversität auf? Wir bitten möglichst um eine kartografische Darstellung, damit die entsprechenden Stellen leichter identifiziert werden können.

2. Wie will die Verwaltung vorgehen, um die Forderungen des Niedersächsischen Weges in Bezug auf Randstreifen von Gewässern zweiter und dritter Ordnung zu erfüllen?

3. Welche weiteren Ziele des Niedersächsischen Weges haben Auswirkungen auf den Stadtbezirk und wie wird die Landwirtschaft in die Umsetzung miteinbezogen?

 

gez. Ilona Kaula

Fraktionsvorsitzende
 

 

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