Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15212
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Ernst-Amme-Straße-Nordwest, NP 45
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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13.04.2021
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18.05.2021
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22.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 14. Juni 2016 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen, mit dem für einen Teilbereich des ehemaligen Betriebes Bühler MIAG zwischen der Hannoverschen Straße und der Ernst-Amme-Straße die Voraussetzungen für die Herstellung von u. a. rund 300 Wohneinheiten geschaffen werden sollen. Mit Beschluss vom 25. Juni 2019 hat der Rat der Stadt Braunschweig dazu eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, damit der Abbruch oder Teilabbruch der Bürogebäude für die Dauer des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan NP 45 untersagt werden kann. Ziel ist die Erhaltung der historischen Fassade des Bürogebäudes. Diese Veränderungssperre endet am 05.07.2021. Gem. § 17 BauGB kann die Geltungsdauer verlängert werden.
Nach den mir zugänglichen Unterlagen gibt es zu diesem Planvorhaben eine erste Einschätzung zur Planung und den Umweltbelangen mit dem Stand vom 10.09.2019. Es wird in dieser Unterlage darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gegeben sind. Mit diesem Planungsstand hat es 2019 eine öffentliche Bürgerbeteiligung gegeben. Weitere Planungsfortschritte sind für mich nicht erkennbar.
Dazu frage ich an:
- Warum hat es drei Jahre gedauert, bis der erste Planungsschritt in dem Verfahren gemacht wurde?
- Bis wann und mit welchen Planungsschritten beabsichtigt die Verwaltung das beschleunigte Planverfahren abzuschließen, damit der Investor den in Braunschweig dringend benötigten Wohnraum schaffen und das Ziel der Veränderungssperre erreicht werden kann?
- Werden die, während der Bürgerbeteiligung vorgetragenen Wünsche, die Schölke als offenes Gewässer um den Planbereich herumzuführen um die Natürlichkeit des Gewässers wieder herzustellen (biologische Durchgängigkeit für Fauna und Flora) und Vorflutsituation für die oberhalb gelegenen Wohnbereiche zu verbessern, die verkehrliche Erschließung des Planbereiches über die Hildesheimer Straße/ Hannoversche Straße zu planen und nicht über die verkehrsberuhigte Ernst-Amme-Straße, bei der Planung berücksichtigt.
Henning Glaser
Fraktionsvorsitzender
