Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15947-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 21-15338 Stadtfriedhof neuer Teil, Abteilung "sogenannter Ausländerfriedhof -Ruhestätte der Opfer des Nationalsozialismus"- Gesamtkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu den im Beschlussvorschlag genannten Änderungen wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Da die genauen Ursprungsgrabgrößen nicht zu ermitteln sind sowie aus Kostengründen rät die Verwaltung von der Herstellung neuer Grabeinfassungen ab. Hierfür stehen zudem aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Zu 2.:
Eine Grab-/ Bodenplatte würde inklusive der jeweiligen Beschriftung (Name, Geburts- Sterbedatum und Nationalität) und in einer Größe von ca. 20 x 20 cm, nach derzeitigen marktüblichen Preisen, Kosten in Höhe von ca. 150 € pro Stück verursachen. Bei ca. 930 erforderlichen Grabplatten wäre mit Kosten von rund 140.000,00 € zu rechnen. Hierfür stehen ebenfalls keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Da diese Maßnahme nicht primär zur Erhaltung der vorhandenen Friedhofsanlage dient, ist diesbezüglich eine finanzielle Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fraglich. Durch die Grab-/Bodenplatten würde zudem das derzeit geschlossen wirkende Gesamterscheinungsbild der Grabreihenbepflanzung in der Abteilung nachhaltig beeinträchtigt.
Zu 3.:
Der Internetauftritt zu diesem Thema kann um eine Übersetzung in die polnische sowie in die russische Sprache ergänzt werden.
Zu 4.:
In der Beschlussvorlage Drucksache 21-15338 vom 18.03.2021, Anlage 3, letzter Absatz, wird erläutert, dass der „Zivile Ehrenfriedhof“ ausschließlich für deutsche Bombenopfer geschaffen wurde. Dennoch kann die Verwaltung die gewünschte Ergänzung zur Verdeutlichung zusätzlich in die Anlage 4 aufnehmen.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung, die Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages abzulehnen und den Ziffern 3 und 4 des Beschlussvorschlages zuzustimmen.
