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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15681-04

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum interfraktionellen Antrag Kulturelle Nutzung von Freiflächen im öffentlichen Raum vom 04.05.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Die Stadtverwaltung ist bereits mit den im Antrag genannten Fragestellungen befasst. Hierzu wurden zudem zwei Projektgruppen eingesetzt: die Projektgruppe Öffentliche Veranstaltungen und die Projektgruppe Open-Air-Gelände.

 

Zu den von der Projektgruppe Öffentliche Veranstaltungen erarbeiteten Ergebnissen und dem weiteren Vorgehen in diesem Bereich hat die Verwaltung mit der Mitteilung außerhalb von Sitzung Nr. 21-15903 vom 07.05.2021 informiert.

 

Um dem Bedarf an Open-Air-Flächen in Braunschweig zu begegnen, hat die Stadtverwaltung zusammen mit Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung die Projektgruppe Open-Air-Gelände gebildet. Diese hat sich mit der Identifizierung geeigneter Flächen für Open-Air-Veranstaltungen befasst und steht in engem Austausch mit den zu beteiligenden Bereichen sowie der bereits bestehenden Projektgruppe Öffentliche Veranstaltungen. Die Ergebnisse sind in der Endabstimmung und werden in Kürze ebenfalls mitgeteilt.

 

Den im o. g. Antrag aufgestellten Handlungsbedarfen wird mit diesen beiden Projektgruppen bereits aktiv Rechnung getragen. Dies soll im Folgenden kurz skizziert werden.

 

Zu Punkt 1.:

Eine Sammlung, Aufstellung und Betrachtung aller im Stadtgebiet vorhandenen Flächen wurde durch die Projektgruppe Open-Air-Veranstaltungen bereits erstellt. Auf dieser Basis konnte inzwischen eine Vorauswahl getroffen sowie geeignete Flächen- und Immissionsschutzkategorien herausgebildet werden.

 

Zu Punkt 2.:

Im Rahmen der näheren Betrachtung der Flächen werden auch technische Erfordernisse und Besonderheiten sowie vorhandene und/oder benötigte Anschlüsse (z.B. Wasser, Strom) erfasst. Bei einer ggf. erforderlichen Herrichtung der Flächen sind die individuelle Beschaffenheit des Platzes sowie verkehrs-, bau- und umweltrechtliche Aspekte zu beachten.

 

Zu Punkt 3.:

Hierzu wird auf die Einlassung zum Punkt 1 verwiesen, eine umfangreiche Zusammenstellung von Flächen unterschiedlicher Kategorien ist im Rahmen der Projektgruppe bereits erfolgt.

 

Zu Punkt 4.:

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die noch verbliebenen Mittel aus dem Corona-Budget nach Information des Dezernates VII nur noch im Jahr 2021 zur Verfügung stehen werden.

 

Zu Punkt 5.:

Auch das Ansinnen einer gebündelten Zusammenführung der Flächen wird bereits verfolgt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und des Fachbereichs Kultur und Wissenschaft erarbeiten eine Datenbank, in der die Flächen unter Würdigung der herausgearbeiteten flächenspezifischen Besonderheiten erfasst werden und zudem die Möglichkeit des Auszugs von Flächensteckbriefen mit Lageplänen besteht.

 

Zu den Punkten 6. und 7.:

Der Bedarf an einem Festivalgelände wird ebenfalls in der Projektgruppe Open-Air-Gelände unter Einbindung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern des Projektes Bahnstadt thematisiert.

 

Zu Punkt 8.:

Die Funktion der ersten Ansprechpartnerin wird von der Braunschweig Stadtmarketing GmbH übernommen. Bei Großveranstaltungen oder Veranstaltungen an sensiblen Orten, die verwaltungsinterne Abstimmungen erfordern, wird ab 2022 eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Ordnungsamtes tätig. Die benötigten personellen Kapazitäten sollen ab 2022 bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und im Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit geschaffen werden. Die Abteilung 32.1 (Ordnungsamt) soll hierbei die Erstellung und Einhaltung der Sicherheitskonzepte begleiten und für die Veranstalter als zentrale genehmigende Stelle der Verwaltung in Erscheinung treten.

Es steht dieser Ansprechpartnerfunktion nicht entgegen, dass die im Änderungsantrag 21-15681-03 unter Punkt 8 geforderte Unterstützungs- und Beratungsstelle im FB 41 kurzfristig im Jahr 2021 geschaffen und besetzt wird, da die Beratungsbedarfe der Kulturszene bereits jetzt umfänglich bestehen und diese Begleitung in allen kulturellen Fragestellungen, insb. der Antragserstellung, Antragsbegründung und Förderberatung nur durch die Kulturverwaltung gewährleistet werden kann.

 

Die Verwaltung wird den Rat und die zuständigen Fachausschüsse regelmäßig über die Ergebnisse und Erfahrungen der genannten Projektgruppen und der praktischen Umsetzung des Vorhabens informieren.

 

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