Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15910-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 29. April 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

 

Die Bevölkerungsentwicklung eines Landes, einer Wirtschaftsregion und einer Stadt hängt in starkem Maße von äußeren, vor allem von ökonomischen Rahmenbedingungen ab. Während die konjunkturelle Großwetterlage erheblichen Einfluss auf das Arbeitsplatzangebot, auf die Ausbildungs- und Berufseinstiegsmöglichkeiten sowie auf das Wanderungsverhalten haben, spielen auch (lokale) Trends, wie z. B. die Entwicklung der Bodenpreise, das Geburtendefizit, die Überalterung der Bevölkerung oder auch die Zuzüge aus dem Ausland usw. eine wesentliche Rolle.

 

Alle im Jahr 2017 vorliegenden Prognosen erwarteten für Braunschweig bis zum Prognosehorizont 2030 ein mehr oder weniger starkes Bevölkerungswachstum. Damals waren ferner umfangreiche neue Wohngebietsentwicklungen vom Rat beschlossen worden. Wie in der Stellungnahme 19-104459-01 bereits ausgeführt, zeigte die städtische Bevölkerungsvorausschätzung aus 2013 und die des Regionalverbands Großraum Braunschweig (RGB) aus 2017 – bei allen gegebenen Unsicherheiten über die Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung – den Entwicklungskorridor für Braunschweig bis zum Jahr 2030 auf. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Stadtbahnausbaukonzepts ist zum Beispiel weniger die Gesamtbevölkerungszahl Braunschweigs entscheidend, sondern vielmehr die in den einzelnen Stadtteilen erfolgenden konkreten Wohnbauentwicklungen entlang der geplanten Stadtbahnstrecken. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Prognosen der Verwaltung aus den Jahren 2013 und 2021 können nicht mit der Prognose des Regionalverbandes aus dem Jahr 2017 unmittelbar verglichen werden, da sie unterschiedliche Datengrundlagen umfassen. Während die Verwaltung auf die Daten des städtischen Einwohnermelderegisters zurückgreift, basieren gemeindegebietsübergreifende Prognosen auf der sog. amtlichen Einwohnerzahl des Landesamtes für Statistik Niedersachsen. Für viele Fachplanungen, z. B. für Verkehr und Wohnen, sind Prognosekorridore aus oberer und unterer Variante eher hilfreich in der Beurteilung möglicher Entwicklungen. Daher sind in der Wohnungsbedarfsprognose die Vorausschätzungen sowohl des RGB und als auch der Verwaltung für eine solche Korridorbetrachtung herangezogen worden.

 

Das Ergebnis der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 ist im Übrigen positiv zu bewerten. So betrug die Abweichung der im Melderegister verzeichneten Personen mit Hauptwohnsitz am 31.12.2019 gegenüber der seinerzeit prognostizierten Einwohnerzahl 0,8 %. Und selbst im Pandemiejahr 2020 einem Ereignis, das als Trendbruch völlig unvorhersehbar war betrug die Abweichung lediglich 1,5 %. Dies sind Größenordnungen, die für Bevölkerungsprognosen im fachlich völlig zu akzeptierenden Rahmen liegen.

 

 

Zu Frage 2:

Fachbereiche, die für die Umsetzung von Infrastrukturbedarfen zuständig sind, erhalten mit der Bevölkerungsvorausschätzung wichtige Hinweise z.B. aus der erwarteten Entwicklung der jeweils zu versorgenden Altersgruppen. Die daraus abzuleitenden kleinräumigen Bedarfe sind, auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen, zum Beispiel zur Entwicklung von Wohngebieten, von den jeweiligen Fachbereichen in ihrer eigenen Zuständigkeit zu konkretisieren.

 

 

Zu Frage 3:

Wie oben dargelegt, sind die Prognosen der Verwaltung und des RGB nicht unmittelbar vergleichbar. Sie beschreiben daher keine Schwankungen im eigentlichen Sinne, sondern einen möglichen Entwicklungskorridor der Gesamtstadt. So sollte zum Beispiel dem Gutachten der Ende 2019 vorgelegten Wohnungsbedarfsprognose zufolge die auf der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung basierende Prognosevariante als das absolute Minimum an zusätzlichem Wohnraumbedarf in den kommenden Jahren verstanden werden, und dementsprechend die Prognose des Regionalverbandes als obere Entwicklungsvariante (siehe Drucksache 19-11858).

 

 

 

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