Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15905-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion P² vom 28.04.2021 (21-15905) wird wie folgt Stellung genommen:
 

 

Zu Frage 1:

 

Eine Ausgangssperre hat nicht nur das Ziel, dass Menschen sich im Außenbereich nicht begegnen, sondern vor allem das Ziel, dass keine nächtlichen Treffen in Innenräumen stattfinden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Ausgangsbeschränkungen zu einer Reduzierung von Mobilität und Kontakten in der Bevölkerung führen.

 

Zu Frage 2:

 

Die BSVG bietet auch bei Ausgangssperren das reguläre Fahrplanangebot mit Ausnahme des Nachtverkehrs an den Wochenenden an. Dies erfolgt im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Sicherstellung einer stabilen Grundversorgung für die Bevölkerung und insbesondere auch für systemrelevante Berufsgruppen. Das reguläre Fahrplanangebot endet auf den Hauptlinien täglich gegen 24:00 Uhr, auf untergeordneten Linie früher. Auch die Deutsche Bahn hält zur Sicherstellung einer stabilen Grundversorgung einen verlässlichen Fahrplan für diejenigen aufrecht, die unterwegs sein müssen.

 

Zu Frage 3:

 

Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes unterfallen nicht den Beschränkungen des § 28 b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Die Teilnehmenden sind also von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen.

 

 

 

 

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