Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-15880-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen auf (städtischen) Dächern Weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der am 17.11.2020 gefasste Beschluss (Drs. 20-14506), Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern beinhaltet auch den konkreten Teilschritt der Realisierung einer PV-Anlage auf dem Dach der GS Bebelhof. Hierbei geht es um das sogenannte „Miet-Modell“. Die Anlage und das damit verbundene Potential sind weiterhin Bestandteil des PV-Anlagen-Ausbauziels auf 12,8 MWp bis 2035. Der Ratsauftrag wird von der Verwaltung weiterverfolgt und vorbehaltlich gleichbleibender Rahmenbedingungen zur Umsetzung gebracht.
Im Zuge der derzeitigen Vorbereitungen für die Gründung einer PV-Genossenschaft soll zudem geprüft werden, ob die Realisierung einer einzelnen PV-Anlage auf dem Dach der GS Bebelhof als Einzelprojekt ausgesteuert werden sollte oder als Teilprojekt durch die zu gründende PV-Genossenschaft übernommen werden kann.
Hintergrund sind wirtschaftliche und ressourcengetriebene Optimierungsansätze, da es sich bei einer ca. 10 kWp PV-Anlage um eine relativ kleine Anlage handelt. Optimierungspotential sieht die Verwaltung in diesem Zusammenhang in den Punkten:
1. Bündelung von Verwaltungsaufwand
2. Einfluss auf einheitliche Sicherheitsstandards und technische Ausführungsqualitäten
Die Gründungsprüfung einer Genossenschaft mit dem Ziel des Ausbaus der regenerativen Energien ist derzeit in Arbeit. Vorgesehen ist ein Gründungsbeschluss im Juli, spätestens jedoch im September 2021. Hierfür werden bereits jetzt steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen geklärt. Hierzu zählen auch die Miet- und Pachtverträge, deren Anwendung auf das Genossenschaftsmodell geprüft werden. Auch der Genossenschaftsverband ist zwecks Satzungsentwurf eingebunden. Gespräche mit bereits etablierten Genossenschaften, haben stattgefunden und Erkenntnisse wurden gesichert. Die nächsten Meilensteine sind ein Bankengespräch am 31.05.2021 und noch nicht terminierte Gespräche mit Wohnungsbaugenossenschaften als potentielle Partner in einer Genossenschaft.
Im Sinne einer Bündelung und effizienten Bearbeitung möchte die Verwaltung die Möglichkeiten zur Integration der Anlage GS Bebelhof in eine potentielle PV-Genossenschaft bewerten und zu gegebener Zeit als Vorschlag in den Rat einbringen. An der grundsätzlichen Ausführung hält die Verwaltung zum Zwecke des PV-Ausbaus jedoch in jedem Falle fest.
