Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15500-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk 321 Lehndorf – Watenbüttel nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Anstelle der 20 Reihen- und Doppelhäuser, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Otto-Bögeholz-Straße“, WT 54, angedacht waren, wurden insgesamt 44 Reihenhäuser genehmigt. Der Bebauungsplan oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften standen diesen Genehmigungen nicht entgegen. Der Bebauungsplan WT 54 trifft nur Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe) und nicht zur Zahl der Wohneinheiten.


Zu Frage 2:

 

Der Bebauungsplan WT 54 setzt fest, dass je Reihenhaus 1 Einstellplatz zu errichten ist. Endhäuser von Reihenhausgruppen müssen 2 Einstellplätze vorsehen, wobei hintereinanderliegende Anordnungen (= Stellplatz auf der Garagenvorfläche) zugelassen werden. Die genehmigten Reihenhäuser erfüllen diese Vorgaben. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Angebot den Bedarf deckt. Der öffentliche Straßenraum ist nicht dafür vorgesehen, Flächen für den privaten Einstellplatzbedarf anzubieten, sondern nur für Besucher. Für Besucher werden im Bereich des neuen Wendeplatzes 10 öffentliche Parkplätze errichtet (zurzeit noch im Bau).

 

 

Zu Frage 3:

 

Diese Frage wurde nachgereicht und wird deshalb hier wiedergegeben:

 

In der Anfrage Otto-Bögeholz-Sraße DS 21-15500 hat sich bedauerlicherweise ein Schreibfehler in der Frage Nr. 1 eingeschlichen. Da die Beantwortung noch aussteht, bitte ich darum, dies der zuständigen Stelle mit der Bitte mitzuteilen, dies bei der Erstellung der Antwort zu berücksichtigen. Statt „mindestens 30 Häuser“ hätte es mindestens 44 Häuser“ heißen müssen. Dies ist nicht unwichtig, da die Anzahl der errichteten Wohneinheiten dann auch Einfluss auf die Anzahl der vorhandenen Parkplätze haben wird.

 

Soweit möglich bitte ich darum, in die Beantwortung der Anfrage folgenden Aspekt mit aufzunehmen: Nach dem Bebauungsplan DS 17-04032 ist vorgesehen, an der Südseite der geplanten Wendeanlage zehn zusätzliche öffentliche Parkplätze zu schaffen. Damit werden unter der Annahme von ca. 20 WE insgesamt 0,5 öffentliche Parkplätze je WE für Besucher angeboten, so dass das neue Wohngebiet nicht zu einer Verschärfung der Parkraumsituation auf der Otto-Bögeholz-Straße beiträgt.

 

Wenn es nun – ggf. rechtlich unbedenklich und nicht vorwerfbar – zu einer mehr als Verdoppelung der Wohneinheiten kommt, tritt die beabsichtigte Vermeidung einer Verschärfung der Parkraumsituation auf der Otto-Bögeholz-Straße nicht ein. Wie beabsichtigt die Verwaltung, der Verschärfung entgegen zu wirken?
 

Bei 44 zusätzlichen Wohneinheiten und 10 zusätzlichen öffentlichen Parkplätzen werden 0,23 Parkplätze je WE für Besucher angeboten. Dieser Schlüssel liegt zwar unter dem ursprünglich angedachten Schlüssel von 0,5 Parkplätze je WE, ist aber immer noch im Bereich des Akzeptablen und vielerorts Üblichen. Die zahlreichen bestehenden öffentlichen Parkplätze in der Otto-Bögeholz-Straße stehen unverändert zur Verfügung und wurden durch die Umsetzung der Planung nicht reduziert. Falls erforderlich, kann auch eine Parkraumbewirtschaftung in Betracht kommen, um eine dauerhafte Inanspruchnahme durch Anwohner zu vermeiden.

 

Flächen für eine Erweiterung des Angebotes an öffentlichen Besucher-Parkplätzen stehen im Umfeld nicht zur Verfügung.

 

Sofern das Angebot an privaten Einstellplätzen auf den bestehenden Wohngrundstücken nicht ausreicht, so müssten auf diesen Grundstücken zusätzliche Einstellplätze geschaffen werden.

 

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