Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15501-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzende Anfrage zum Bebauungsplan Otto-Bögeholz-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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16.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Abweichung der Auswirkungen zwischen einer Neubebauung von 20 Wohneinheiten und 44 Wohneinheiten sind für einen Stadtteil in der Größe von Watenbüttel insgesamt nicht so erheblich, dass eine Neuberechnung des Bedarfs an sozialer Infrastruktur zwingend erforderlich wäre. Bedarfsschwankungen entstehen auch durch Neubebauungen, die häufig entstehen, ohne dass hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. In Watenbüttel ist davon auszugehen, dass der zusätzlich entstehende Bedarf durch die vorhandenen Einrichtungen mit abgedeckt werden kann.
Zu Frage 2:
Aus den o.g. Gründen ist eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages nicht vorgesehen.
Zu Frage 3:
Es ist vorgesehen, zukünftig in Bebauungsplänen, soweit erforderlich, vermehrt Festsetzungen zur Zahl der Wohneinheiten zu treffen. Die vorgeschlagene Festsetzung von maximalen Grundstücksgrößen kann im Einzelfall geprüft werden. Sie scheint jedoch insgesamt ein weniger geeignetes Instrument zu sein, da damit die Zahl der Wohnungen nicht begrenzt wird.
