Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16031
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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28.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragstellern werden unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2021 für das Jahr 2021 für den Sportbetrieb folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 81.890,00 € gewährt:
- Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig bis zu 22.000,00 €
- Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. bis zu 59.890,00 €“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.4 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig können auf Antrag Zuwendungen für die Förderung des Vereinssportbetriebes gewährt werden.
1. Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig - Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2021
Die Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG Braunschweig) beantragt gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien (Leistungsgemeinschaften, Leistungszentren, Landes- und Bundesstützpunkte) für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2021 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 24.650,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.
Den geringeren Zuschussbedarf (2020: 22.000,00 €) begründet die LG Braunschweig mit geringeren Wettkampfkosten, weil einige Wettkämpfe bereits ausgefallen sind.
Die Verwaltung schlägt vor, der LG Braunschweig eine Zuwendung in Höhe von bis zu 20.000,00 € für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jahr 2021 als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.
2. Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. – Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes und Betrieb des Landesstützpunktes
Die SSG Braunschweig e. V. erläutert die Finanzplanung und die damit beantragten Zuwendungen für das Jahr 2021 mit den folgenden Annahmen:
- Sicherstellung des Fortbestandes, insbesondere dem Verlust von Mitgliedern entgegenzuwirken;
- Das erreichte Leistungsniveau der SSG zu erhalten und damit die bisherigen Investitionen in den Schwimmleistungssport in Braunschweig zu sichern und den Aufwärtstrend der letzten Jahre fortzusetzen;
- Die im letzten Jahr, in Abstimmung mit der Stadt Braunschweig, begonnene Restrukturierung der Vereinsfinanzierung weiter voranzutreiben und den Bedarf an städtischer Förderung mittelfristig zu reduzieren.
Die Verwaltung schlägt vor, der SSG Braunschweig e. V. die Zuschüsse in der beantragten Höhe für das Jahr 2021 als Fehlbedarfsfinanzierungen zu gewähren.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe im städtischen Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
