Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2021 für den Betrieb seiner Geschäftsstelle, die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend und der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für das Jahr 2021 anteilig im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 120.000,00 € auf der Basis der nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig gewährt dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.61 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend und gemäß Ziffer 3.63 eine Zuwendung für die Sportabzeichenaktionen im Rahmen einer institutionellen Förderung.

 

Mit Schreiben vom 03. Februar 2021 hatte der SSB für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € beantragt.

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2021 setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB     80.000,00 €

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend   35.000,00 €

 

-          Abnahme des Deutschen Sportabzeichens       5.000,00 €

 

Gegenüber dem Vorjahr 2020 (123.000,00 €) ergibt sich ein um 3.000,00 € geringerer Zuschussbedarf, der sich durch vorübergehende Einsparungen im Personalbereich ergibt.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise