Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-16015
Grunddaten
- Betreff:
-
Training auf städtischen Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sportausschuss
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zur Beantwortung
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28.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Corona-Pandemie belastet viele Sportvereine schwer, Trainingsbetrieb ist oftmals nur unter schweren Auflagen möglich. Noch dazu müssen viele Genehmigungen für die Trainingseinheiten eingeholt werden. Zusätzlich zu diesen Hürden wird den Sportvereinen das Training auf den städtischen Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen untersagt, obwohl dies vor der Pandemie normal war. Zusätzlich wird das Training durch vorgeschriebene kleine Gruppengrößen und dadurch erhöhte Zahlen der Trainingsgruppen erschwert, wobei die Zeiten an Sonn- und Feiertagen zu einer Entlastung für Trainer und Sportler führen können.
All diese Möglichkeiten werden den Sportvereinen durch die Stadt mit dem Nicht-Genehmigen von Training an Sonn- und Feiertagen genommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wird das Training auf städtischen Sportplätzen neuerdings untersagt?
2. Welche Voraussetzungen müssen für ein Training an Son- und Feiertagen erfüllt werden?
3. Ist es möglich, Vorschriften gegebenenfalls für die Zeit der Pandemie zu lockern oder großzügiger auszulegen, um die Trainingssituation für die Braunschweiger Vereine zu verbessern?
