Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14580
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzung Madamenweg/Goslarsche Straße - Votum für eine Ampelanlage (Ideenplattform im Beteiligungsportal "mitreden")
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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18.05.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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30.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee zur Errichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Madamenweg/Goslarsche Straße eingebracht:
„Die Überquerung dieser Kreuzung für Fußgänger erfolgt mittels vier Zebrastreifen. Besonders zu Stoßzeiten wird die Verkehrssituation durch die Kombination von Vorfahrtsregelung und vier Zebrastreifen sowohl für Fußgänger als Autofahrer schnell unübersichtlich (insbesondere bei Dunkelheit).
Im Bereich der Goslarschen Straße kommt es häufig zu einem Rückstau, so dass Fahrzeuge auf den Zebrastreifen stehen bleiben. Weiterhin ist die Goslarsche Straße nördlich der Kreuzung relativ eng, durch einparkende Autos u. ä. und in diesem Bereich wird die Situation an der Kreuzung noch unübersichtlicher. Im Bereich der Kreuzung wurde eine Zone 30 eingerichtet, die aber von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten wird.
In der Umgebung der Kreuzung liegen zwei Grundschulen (GS Hohestieg, GS St. Josef). Zahlreiche Eltern berichten über die Gefährdung ihrer Kinder beim Überqueren der Kreuzung. Dies führt dazu, dass Eltern ihre Kinder, die sonst eigentlich allein zur Schule gehen könnten, zur Schule bringen, die Eigenständigkeit der Schüler wird dadurch eingeschränkt.
Aufgrund dieser Situation plädieren die Schulelternratsvorsitzenden der Grundschulen Hohestieg und St. Josef im Namen der Elternschaften für die Errichtung einer Ampelanlage.“
Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Der Madamenweg ist eine Straße von überbezirklicher Bedeutung. Der zuständige Fachausschuss für diese Idee ist der Planungs- und Umweltausschuss.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte – nach einem positiven Votum des Fachausschusses – eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.
Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Prüfung und Bewertung:
Die Verwaltung hat die Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Madamenweg/Goslarsche Straße unter folgenden Gesichtspunkten und mit folgenden Ergebnissen überprüft:
- Übersichtlichkeit der Kreuzung insgesamt sowie Einsehbarkeit der einzelnen Kreuzungsarme:
Es handelt sich um eine einfache, schnell verständliche Kreuzungssituation mit jeweils nur einem Fahrstreifen pro Richtung in jedem Kreuzungsarm. Die Einsehbarkeit von allen Fahrtrichtungen der Kfz in alle anderen Fahrrichtungen der Kfz sowie für Fußgängerinnen und Fußgängern aus allen Richtungen in alle anderen Richtungen und insbesondere auf alle heranfahrenden Kfz ist gegeben.
- Verlauf eines empfohlenen Schulwegs:
Die Kreuzung ist Bestandteil empfohlener Schulwege der Grundschulen Hohestieg und St. Josef. Hieraus ergibt sich die Anforderung nach auch für Schulkinder sicheren Querungsmöglichkeiten an dieser Kreuzung. Diese Anforderung ist insbesondere durch die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ; sog. „Zebrastreifen“) in allen vier Kreuzungsarmen erfüllt.
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in den betreffenden Bereichen des Madamenwegs und der Goslarschen Straße 30 km/h.
- Unfallhäufigkeit:
Die Unfallsituation ist unauffällig. Es handelt sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine Stelle, an der seitens der Unfallkommission Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf besteht. Eine Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern und insbesondere Kindern, die über das normale Gefährdungsmaß im Straßenverkehr hinausgeht, ist an dieser Stelle nicht anzunehmen.
- Vorhandene Verkehrsregelung und Querungsmöglichkeiten:
Der Madamenweg ist gegenüber der Goslarschen Straße vorfahrtberechtigt. Eine entsprechende eindeutige Beschilderung ist an der Kreuzung vorhanden. Gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger bestehen an allen vier Kreuzungsarmen in Form von FGÜ. Vereinzelt weisen die Markierungen der FGÜ Fehlstellen und Abnutzungserscheinungen auf. Die Wahrnehmbarkeit der Markierungen ist derzeit dennoch weiterhin gegeben.
- Bestehende Beleuchtungssituation:
Jeder Fußgängerüberweg ist regelkonform mit jeweils zwei eigenen Leuchten ausgestattet, sodass mit insgesamt acht Leuchten im Kreuzungsbereich eine weit überdurchschnittlich gute Ausleuchtung sichergestellt ist.
Fazit:
Die an dieser Kreuzung verlaufenden Schulwege stellen eine erhöhte Anforderung an die Sicherheit der Querungsmöglichkeiten. Durch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, FGÜ an allen vier Kreuzungsarmen, eine eindeutige Vorfahrtsregelung sowie durch die weit überdurchschnittlich gute Beleuchtung sind bereits alle an dieser Stelle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs getroffen. Aus der Unfallstatistik und der Unfallkommission ergeben sich keine Hinweise auf ein über das normale Maß hinausgehendes Gefährdungspotenzial.
Im Ergebnis ergibt sich aus der Unfallstatistik, der Unfallkommission und aus den anderen überprüften Aspekten keine Notwendigkeit einer LSA als erforderliche Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Markierungen der FGÜ wurde die zeitnahe Erneuerung der Markierungen beauftragt.
