Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15977
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewandhaus, Altstadtmarkt 1, 38100 Braunschweig - Brandschutzsanierung im Bereich des Restaurants "Monkey Rosé Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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01.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 23.03.2021 bzw. 25.03.2021 zuge-stimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referats Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 28.05.2021 auf
574.500 € (brutto) festgestellt. Da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, belaufen sich die Netto-Baukosten auf 482.800 €“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Das Gebäudeensemble am Altstadtmarkt besteht aus Gewandhaus mit Fachwerkhaus und der IHK. Im Zusammenhang mit der bereits laufenden Brandschutzsanierung in der IHK musste seitens des Brandschutzes aufgrund der verzahnten Gebäude- und Nutzungs-struktur das Ensemble ganzheitlich betrachtet werden. Hierbei wurden Brandschutzmängel festgestellt, so dass die derzeitige Nutzung nicht der seinerzeit genehmigten Nutzung als Gaststätte entspricht.
Vor dem Hintergrund, dass ein Weiterbetrieb des „Monkey Rosé“ auf jeden Fall ermöglicht werden soll, sind hochbauliche sowie anlagentechnische Sanierungsmaßnahmen im Restaurant (EG) und Küchenbereich (UG) erforderlich. Es ist geplant, die Maßnahmen in der Schließzeit des Restaurants in den Sommerferien durchzuführen. Unter Umständen werden jedoch auch Arbeiten während des laufenden Betriebs erforderlich. Dies wird sich im Laufe der Umsetzung in der Detailabstimmung mit dem Pächter ergeben. Kosten hierfür sind nicht berücksichtigt.
3. Angaben zum Raumprogramm
Da es sich bei den Baumaßnahmen um reine Sanierungsarbeiten handelt, bleibt das Raumprogramm im Restaurant unverändert bestehen. Lediglich im Küchenbereich (UG) wird durch Abbruch und Errichtung von Leichtbauwänden die Nutzung neu geordnet und den Brandschutzanforderungen entsprechend angepasst. Eine Veränderung des Bruttogeschossfläche oder des Raumvolumens ergibt sich dadurch nicht.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Planungen zur brandschutztechnischen Sanierung erfolgten auf Grundlage des Brandschutzkonzepts. Hieraus ergeben sich nachfolgende Forderungen:
- brandschutztechnische Abtrennung des Restaurants vom restlichen Gebäudebestand
(IHK) durch Ertüchtigung von Wänden und Decken (F90)
- Schließen von Wanddurchbrüchen und Schottungen von Versorgungsleitungen in
feuerbeständigen Wänden
- Austausch von Bestandstüren gegen Türen mit Brandschutzanforderungen, z. B. T30/RS
- Räumung des Vorraums zum Traforaum der BS-Energy durch Schaffung eines separaten
Müllraums
- Schaffung eines separaten Technikraums und eines Lagers im Küchenbereich durch
Rückbau der vorhandenen Leichtbauwand
- Installation von Brandmeldern, Brandmeldezentrale und Sicherheitsbeleuchtung inkl.
Verkabelung
- Brandschutzverkleidung der Kanäle für die Küchenabluft und Einbau bzw. Austausch
von Brandschutzklappen
- Sicherstellung eines ausreichenden Luftvolumens zur Nachströmung für die Küchenabluft
durch zusätzliche Öffnungen und Kanäle
- Einbau einer neuen Unterdecke entsprechend der Hygieneanforderungen in der Küche.
Aufgrund des notwendigen großflächigen Rückbaus der Bestandsdecke im Rahmen der
Leitungsneuverlegungen sind Leitungsschottungen erforderlich.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es
sich um eine brandschutztechnische Sanierung handelt, bei der die Weiternutzung des Restaurants sicherzustellen ist. Ein Eingriff in die Energie- oder Wärmeversorgung des Gebäudes ist nicht geplant.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen bzw. erforderlich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 28.05.2021 574.500 € (ohne Zuschläge für Arbeiten im laufenden Betrieb).
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll so schnell wie möglich begonnen werden, damit in der derzeit anhal-tenden Schließzeit des Restaurants die Hauptarbeiten, die nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können, erfolgen können.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2021 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210051 Brandschutzmaßnahmen kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 907.600 € veranschlagt.
Das Investitionsprogramm 2020 - 2024 sieht dort folgende Finanzierungsraten vor:
Gesamtkosten in T€ | Ausgaben bis 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | 2024 in T€ | Restbedarf ab 2025 in T€ |
16.238,1 | 7.653 | 907,6 | 1.677,5 | 3.000 | 3.000 |
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Hiervon entfallen auf das Gewandhaus:
Gesamtkosten in T€ | Ausgaben bis 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | 2024 in T€ | Restbedarf ab 2025 in T€ |
574,5 | 43,9 | 530,6 |
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Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für 2021 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Gewandhaus, Brandschutzmaßnahmen“ umgesetzt werden.
