Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Ehrengrabstätte von Prof. Karl August Theodor Heel auf dem Hauptfriedhof (Abt. 55 I 115-116) wird bis zum Jahr 2031 zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG

ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für

Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

(AfKW) übertragen.

 

Im Jahr 2001 wurde die Grabstätte des Landschaftsmalers Prof. Karl August Theodor Heel auf dem Braunschweiger Hauptfriedhof, Abt. 55 I 115/116, als Ehrengrabstätte der Stadt Braunschweig ausgewiesen.

 

Prof. Karl August Theodor Heel wurde am 1. Juni 1841 als ältester Sohn des Uhrmachers

Theodor Heel und seiner Frau Ida in Wolfenbüttel geboren und verstarb am 15. Juli 1911 in Braunschweig.

 

Heel war Schüler am Collegium Carolinum bei Heinrich Brandes und wechselte 1859 an die

sseldorfer Akademie, wo er unter anderem bei dem Landschaftsmaler Hans Fredrik Gude

studierte. 1862 kehrte er wieder nach Wolfenbüttel zurück und war zwischen 1866 und 1910 als Zeichenlehrer an verschiedenen Schulen tätig. 1907 wurde ihm der Professorentitel verliehen.

 

Die Ferien nutzte er für Reisen und den Besuch großer Kunstausstellungen. Nachdem er zunächst den Harz bevorzugt hatte, zog es ihn auch nach Oberbayern, in die Schweiz und an die Ostsee. Seine Gemälde zeichnen sich durch eine genaue Erfassung der Natur, insbesondere verschiedener Licht- und Wetterstimmungen aus. Seine um 1900 entstandenen Bilder, vor allem die am Meer geschaffenen Studien, zeigen seine Entwicklung hin zu einer modernen, fast impressionistischen Malweise.

 

Neben Karl Friedrich Adolf Nickol zählt Heel zu den wenigen bedeutenden, auch überregional anerkannten Braunschweiger Malern des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts. Im Städtischen Museum befinden sich 25 Gemälde und Ölstudien sowie zwei Aquarelle, die einen repräsentativen Überblick über das Schaffen des Landschaftsmalers ermöglichen.

 

Aufgrund der überregionalen Bedeutung von Prof. Karl August Theodor Heel schlage ich vor,

das Ehrengrab auch weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Nutzungsrecht für weitere zehn Jahre nachzukaufen.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 01. September 2021 erforderlich. Die

Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 897,90 €.

r die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von

ca. 270 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des

Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur

Verfügung.

 

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