Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Verlängerung des Grabnutzungsrechts für die Familiengrabstätte Schlebusch auf dem Friedhof in Riddagshausen (Abt. 1 II 66-68) wird bis zum Jahr 2031 zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaftr Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.

 

Im Jahr 1992 wurde die Grabstätte des Ministerpräsidenten a. D. Hubert Schlebusch und seiner Frau Emmy auf dem kirchlichen Ortsteilfriedhof Riddagshausen, Abt. 1 II 66-68, als Ehrengrabstätte der Stadt Braunschweig ausgewiesen.

 

Hubert Schlebusch wurde am 28. Juni 1896 in Mönchengladbach geboren und verstarb am 20. Oktober 1955 in Brauschweig.

 

Nach dem Besuch der Volksschule wurde Schlebusch 1913 Lehrer in Mönchengladbach. Seine politische Karriere begann 1919 mit dem Eintritt in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. 1920 wurde er ins Stadtparlament gewählt und zog als Abgeordneter des Wahlkreises Düsseldorf-West in den Reichstag ein. Im Jahr 1933 stimmte Schlebusch gegen das Ermächtigungsgesetz, was seine Entlassung aus dem Staatsdienst, zwei kurzzeitige Inhaftierungen und am 16. Juli 1933 die Ausweisung aus seinem Heimatgebiet zur Folge hatte. Er übersiedelte daraufhin nach Braunschweig und arbeitete als Generalagent für die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt Zürich.

 

Aufgrund seiner politischen Aktivitäten wurde Schlebusch vom 21. August bis 21. November 1935 erneut in Haft genommen und in das Konzentrationslager Dachau gebracht.

 

Die britische Militärregierung übertrug Schlebusch am 24. April 1945 das Amt des Ministerpräsidenten im Lande Braunschweig und ernannte ihn am 6. Mai 1946 zum Landesdirektor. Nach der Bildung des Landes Niedersachsen im November 1946 wurde Schlebusch Präsident des Verwaltungsbezirks Braunschweig. Dieses Amt hatte er bis zu seinem Tode inne. Darüber hinaus agierte er als Präsident des DRK-Landesverbandes, Vorsitzender des Brsg. Vereinigten Kloster- und Studienfonds, Vorsitzender der Brsg. Stiftung und Leiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.

 

Im September 2011 läuft das Grabnutzungsrecht für diese Grabstätte aus. Aufgrund seiner bedeutenden Tätigkeit für das damalige Braunschweiger Land schlage ich vor, das Ehrengrab auch weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Nutzungsrecht für weitere zehn Jahre nachzukaufen.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 25. September 2021 erforderlich. Die Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 1.202,90 €. Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von ca. 250 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.

 

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