Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15639-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportgebäude in Braunschweig - Kontrolle von Flachdächern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Beantwortung
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28.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (DrNr. 21-15639) vom 30. März 2021 wird folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Bei den verpachteten städtischen Sportfunktionsgebäuden obliegt es dem jeweiligen Sportverein als Pächter, die Dachhaut bei Funktionsgebäuden im Bedarfsfall zu überprüfen und ggfs. bei Mängeln die Verwaltung zu informieren.
Bei den städtischen Sportfunktionsgebäuden, die in Eigenregie durch die Verwaltung betrieben werden (auf Bezirkssportanlagen bzw. auf zur Nutzung überlassenen Sportflächen), werden die Dachflächen durch städtisches Personal bzw. durch Fremdfirmen im Bedarfsfall in Augenschein genommen.
Ergibt sich ein Bedarf für Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen (bspw. bei festgestellten Dachhautundichtigkeiten), werden die erforderlichen Maßnahmen im Regelfall zeitnah im Rahmen externer Beauftragungen durchgeführt (bspw. aktuell beim Sportfunktionsgebäude auf der Sportanlage Heidberg).
Zu Frage 2:
Siehe Antwort auf Frage 1.
