Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16014-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie profitiert Braunschweig vom Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Beantwortung
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28.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU-Fraktion (DrNr. 21-16014) vom 12. Mai 2021 wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Da aus grundsätzlichen Erwägungen von einer Antragstellung Abstand genommen wurde, war es auch nicht erforderlich, für eine Förderung geeignete Projekte zu identifizieren.
Zu Frage 2:
Nein, Förderanträge wurden aufgrund des auf das Land Niedersachsen entfallenden relativ geringen Fördermittelanteils in Höhe von 12,4 Mio. € und der außerordentlich kurzen Antragsfrist insbesondere nach den Erfahrungen mit der Beantragung von Fördermitteln aus dem mit 100 Mio. € deutlich höher dotierten niedersächsischen Sportstättensanierungsprogrammes Abstand genommen.
Zu Frage 3:
Die Anmeldungen mussten bis zum 02.01.2021 beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden.
Die Verwaltung befindet sich aktuell in der Klärung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, ob noch nicht gebundene Fördermittel aus dem Investitionspakt des Bundes zur Verfügung stehen und nachträglich Anträge eingereicht werden können.
