Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16109
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform; Errichtung einer Eishalle in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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28.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Ideenplattform des Bürgerbeteiligungsportals „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.
Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der Errichtung einer Eissporthalle handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese ist nach § 6 der Hauptsatzung auf den Sportausschuss übertragen worden.
Anlass:
Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag Eissporthalle
eingestellt. Die Idee befürwortet das Errichten einer Eissporthalle für den Freizeit- und Breitensport sowie als Trainingsstätte für den Eishockeysport für alle interessierten Sporttreibenden in Braunschweig und der Region und hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Braunschweig existierte bereits im Zeitraum von Oktober 1981 bis zu ihrem Abriss im Jahr 2008 eine Eissporthalle am Schützenplatz Hamburger Straße. Diese Eishalle wurde privat betrieben und stand nicht im Eigentum der Stadt. Im Zuge der Errichtung der heutigen Wasserwelt wurde die Eissporthalle, welche durch ihren Eigentümer nicht mehr wirtschaftlich zu unterhalten und zu betreiben war, abgerissen und am selben Standort das heutige Freizeit- und Sportbad „Wasserwelt“ errichtet.
Neben der vereinssportlichen Nutzung der Eissporthalle für Eishockey und Eiskunstlauf sowie Eistanz wurde die Eissporthalle vornehmlich im freizeitsportlichen Bereich von der interessierten Öffentlichkeit genutzt.
Die Planung für die kommunale Sportstätteninfrastruktur in Braunschweig erfolgt bedarfsorientiert insbesondere im schulsportlichen Bereich und auf Basis des Masterplans Sport 2030.
Eine Projektierung einer Eissporthalle ist im aktuellen Masterplan Sport und der in den Jahren 2014/2015 erfolgten Sportentwicklungsplanung für Braunschweig bisher nicht enthalten. Bedarfe in einem Umfang, der Bau und Betrieb einer Eisporthalle, die mit erheblichen Investitionskosten bzw. laufenden Unterhaltungskosten verbunden wären, rechtfertigen würde, waren und sind aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar.
Absichten von gewerblichen Sportanbietern, eine solche Halle in Braunschweig neu zu errichten und zu betreiben, sind ebenfalls nicht erkennbar.
Insofern empfiehlt die Verwaltung, den Vorschlag abzulehnen.
