Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16017-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Ds 21-16017) vom 12. Mai 2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Bei einer Abwägung zwischen den Kosten und dem Nutzen ist von einer Bewerbung als Host Town bislang abgesehen worden.

Dem zu erwartenden Mehrwert, dass die Stadt Braunschweig durch eine solche Bewerbung sowohl national und international als inklusive Kommune sichtbar wird und die Vernetzung mit wichtigen Akteuren im Bereich Inklusion gefördert und nachhaltig die inklusiven Strukturen gefestigt werden können, steht ein sehr hoher zeitlicher und personeller Aufwand gegenüber, der selbst für eine kleine Delegation allein aus dem Fachbereich Stadtgrün und Sport nicht zu bewältigen wäre.

Eine Bewerbung würde nur Sinn ergeben, wenn eine breite Koalition verschiedener interner und externer Akteure bereit wäre, sich zu beteiligen.

Insbesondere die Aufnahme von Delegationen aus Partnerstädten Braunschweigs könnte hierbei Sinn ergeben und wäre durchaus mit größerer Reputation verbunden. 

 

Zu Frage 2:

Als Host Town ist die interessierte Kommune viertägiger (11. - 14.06.2023) Gastgeber einer internationalen Delegation von Teilnehmer/innen der Special Olympics World Games (SOWG) in Berlin.

Es kann sich um die Aufnahme von kleinen Delegationen (6-20 Personen), mittlerer Delegationen (21-80 Personen) und großer Delegationen (81-400 Personen) beworben werden.

Die Kommune ist in diesem Zeitraum verantwortlich für die komplette Betreuung dieser Delegation. Das bedeutet z.B. Unterbringung in einem Hotel, Planung und Durchführung sportlicher, kultureller oder politischer Rahmenprogramme, Stadtführungen etc.  inklusive Transport und Verpflegung. Dies alles muss barrierefrei geplant und durchgeführt werden.  Darüber hinaus ist die medizinische Betreuung zu gewährleisten, ein Übersetzer zu stellen sowie ein entsprechendes Konzept zu erstellen, das die Sicherheit der jeweiligen Delegation gewährleistet. 

 

Zu Frage 3:

Für alle bei der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen sind die diesbezüglichen Kosten von der gastgebenden Kommune zu tragen und auch, sofern für einzelne Maßnahmen erforderlich, städtisches Personal zu stellen.

 

 

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