Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16013-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Funktionsgebäude des TSV Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Beantwortung
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28.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion (DrNr. 21-16016) vom 12. Mai 2021 nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Nach einer ersten vorläufigen Grobkostenschätzung des Fachbereichs Hochbau- und Gebäudemanagement belaufen sich die Kosten zur vollständigen bau- und gebäudetechnischen Behebung des entstandenen Schadens auf ca. 250.000,00 €.
Aufgrund der Höhe der einzusetzenden Finanzmittel für eine vollständige Schadenbehebung, des Alters des in Rede stehenden Funktionsgebäudes und dessen baulich-technischen Zustandes erwägt die Verwaltung zeitnah, neben der schon erfolgten Kostenermittlung für eine Schadenbeseitigung zusätzlich den gesamten Sanierungsbedarf für das Funktionsgebäude zu ermitteln sowie eine Kostenermittlung für einen Neubau auf der Grundlage eines mit dem Verein abzustimmenden „abgespeckten“ Raumprogrammes zu ermitteln. Hierauf aufbauend wäre aus Sicht der Verwaltung insbesondere unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten, ob ausschließlich eine Schadenbeseitigung, eine umfassende Komplett-sanierung, ggfs. in mehreren Teilabschnitten oder möglicherweise ein Ersatzneubau als vorzugswürdige Variante weiter vorangetrieben werden sollte.
Zu Frage 2:
Aus sportfachlicher und auch wirtschaftlicher Sicht prüft die Verwaltung, ob für den Zeitraum der Schadenbehebung der Sportbetrieb prioritär der Fußballabteilung durch eine Containerlösung mit zwei Umkleiden, einem Dusch/Sanitärcontainer und im Bedarfsfall einem Geschäftsstellencontainer gewährleistet werden könnte.
Zu Frage 3:
Eine nachhaltige Lösung ist wirtschaftlich abzuwägen. Aufgrund des Alters der Gebäudesubstanz und der Dimensionierung des Schadens, muss zwischen einer Sanierung und einem Ersatzneubau entschieden werden. Hierzu befindet sich die Verwaltung in der Abstimmung auch unter Einbeziehung von Fachplanern, um Kostenannahmen zu verdichten. Diese dienen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die einen Neubau der Lösung einer Sanierung gegenüberstellt und damit die Entscheidungsgrundlage für eine nachhaltige Anlagenherstellung ist. Erst wenn diese abgeschlossen ist, können Aussagen zur endgültigen Behebung gemacht werden. Zudem ergibt sich aus dieser Betrachtung die Anforderung an haushalterische Mittel.
