Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-16142
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutz und Wirtschaftsförderung: Weihnachtsmarkt fahrscheinfrei
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P² im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
11.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der diesjährige Weihnachtsmarkt findet voraussichtlich vom 24. November bis 29. Dezember 2021 statt.
In dieser Zeit werden die Straßen hoffentlich durch Menschen wieder so belebt sein, wie in den Jahren 2019 und davor. Mit attraktiven Angeboten könnte es in 2021 gelingen, die Besucherzahlen noch zu steigern. Dies würde den arg gebeutelten Innenstadtkaufleuten, Schaustellern, Kunsthandwerkern und Marktkaufleuten helfen, die Einbußen der vergangenen Monate zumindest teilweise zu kompensieren.
Eines der Angebote könnte der fahrscheinfreie ÖPNV der Braunschweiger Verkehrs Gesellschaft mbH (BSVG) an vier Samstagen im Advent sein. Ein Angebot, welches in mehrerer Hinsicht attraktiv ist, denn es zeigt auch ein Potential für den Klimaschutz durch den ÖPNV auf: Möglichst viele Besucher davon zu überzeugen, ihr Auto stehen zu lassen und die Busse und Bahnen der BSVG zu nutzen ohne einen Fahrschein kaufen zu müssen. Hannover, Karlsruhe und eine Reihe anderer Städte haben es zu ihren vergangenen Weihnachtsmärkten mit Erfolg vorgemacht.
Vor diesen Hintergrund fragen wir an:
1.) Wie stehen das Stadtmarketing, der AAI und die BSVG sowie die Stadtverwaltung zu einem solchen fahrscheinfreien Angebot für vier Samstage im Advent 2021 und unter welchen Bedingungen wäre das umsetzbar?
2.) Kosten in welcher Höhe entstünden der Stadt für eine Freifahrtregelung des ÖPNV der BSVG an 4 Adventssamstagen in 2021 und welche weitere Kosten durch den Betrieb von zusätzlichen Verkehren könnten anfallen?
Wir bitten, die Beantwortung auch dem Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis zu geben.
